Wird in der Versicherungspolizze eine Versicherungssumme vereinbart, die geringer ist als der Versicherungswert der Sache, spricht man in der Versicherungswelt von einer Unterversicherung. Unter dem Versicherungswert versteht man dabei entweder die Wiederbeschaffungskosten zum Schadenzeitpunkt oder den Zeitwert der Sache – je nach Versicherungsform.
Das kann im Schadensfall gravierende Auswirkungen haben – und zwar nicht nur im Falle eines Totalschadens! Entgegen der geläufigen Meinung wirkt sich eine Unterversicherung nicht nur aus, wenn der Schaden die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Im Gegenteil, in Realität zahlt die Versicherung auch bei einem geringeren Schaden nur den anteiligen Wert, wenn sich bei der Begutachtung herausstellt, dass Ihre Versicherungssumme zu niedrig gewählt wurde!