Allgemein gilt: Sturmschäden am eigenen Zuhause, so zum Beispiel am Dach oder an der Fassade, sind in der Regel im Rahmen der Sturmversicherung der Eigenheimversicherung gedeckt – solange das Haus ordnungsgemäß gewartet wurde und niemand an dem Schaden Schuld trägt. Aber Achtung: Erst ab einer Windstärke von 60 km/h wird von Sturm gesprochen und greift auch der Versicherungsschutz!
Für Schäden, die in weiterer Folge am Wohnungsinhalt (aber auch an den Fenstern oder Gartenmöbeln) entstehen, kommt hingegen die Haushaltsversicherung auf. Dies ist häufig der Fall, wenn es aufgrund eines beschädigten Daches auch noch zu Wasserschäden kommt.
Tipp: Damit die Deckung durch Ihre Sturmschadenversicherung reibungslos abläuft, ist es wichtig, die genauen Versicherungsbedingungen inklusive der sogenannten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, also Ihre Verpflichtungen, zu kennen. Diese variieren von Versicherung zu Versicherung und sind oft im Kleingedruckten versteckt, weshalb eine objektive Beratung durch einen Experten empfehlenswert ist.
Tritt der Schaden an Ihrem Zuhause jedoch nicht nur aufgrund des Sturmes ein, sondern spielt auch das Verschulden im Sinne von einer Verletzung der Erhaltungspflicht eine Rolle, sieht die Lage völlig anders aus!
Stürzt beispielsweise ein morscher Baum und beschädigt Ihre Fassade, wird von einem Verschulden des Eigentümers des Baumes ausgegangen. Ist der morsche Baum eines Dritten, zum Beispiel des Nachbarn, auf Ihr Haus gestürzt, so wird der Schaden von seiner Haftpflichtversicherung übernommen, die berechtigte Schadenersatzforderungen von Dritten übernimmt. Handelt es sich jedoch um Ihren eigenen Baum, kommt Ihre Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung allerdings nicht auf, da eine Haftpflichtversicherung keine Eigenschäden deckt.