Sturmschaden

Was tun?

Sturmschaden – Welche Versicherung zahlt?

Entwurzelte Bäume, stürzende Masten und abgedeckte Dächer: Die Zahl der Stürme hat über die letzten Jahre stetig zugenommen. Behinderungen im Verkehr, Stromausfälle und Eigentumsschäden an Haus und Auto sind die Folge. Wie mit einem Schaden umgehen und wann zahlt welche Versicherung?

Prinzipiell gilt folgende Faustregel: Kommt ihr eigenes Eigentum ohne jegliches Verschulden, ausschließlich aufgrund der Witterung, zu Schaden, so wird der Schaden laut den Versicherungsbedingungen Ihrer Sturmversicherung (bei Beschädigung Ihres Eigenheims) oder Ihrer KFZ-Kaskoversicherung (bei Beschädigung Ihres Fahrzeuges) übernommen. Ganz so einfach ist es in der Praxis aber oft nicht, wie die folgenden Szenarien zeigen:

Schäden am eigenen Zuhause

Allgemein gilt: Sturmschäden am eigenen Zuhause, so zum Beispiel am Dach oder an der Fassade, sind in der Regel im Rahmen der Sturmversicherung der Eigenheimversicherung gedeckt – solange das Haus ordnungsgemäß gewartet wurde und niemand an dem Schaden Schuld trägt. Aber Achtung: Erst ab einer Windstärke von 60 km/h wird von Sturm gesprochen und greift auch der Versicherungsschutz!

Für Schäden, die in weiterer Folge am Wohnungsinhalt (aber auch an den Fenstern oder Gartenmöbeln) entstehen, kommt hingegen die Haushaltsversicherung auf. Dies ist häufig der Fall, wenn es aufgrund eines beschädigten Daches auch noch zu Wasserschäden kommt.

Tipp: Damit die Deckung durch Ihre Sturmschadenversicherung reibungslos abläuft, ist es wichtig, die genauen Versicherungsbedingungen inklusive der sogenannten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, also Ihre Verpflichtungen, zu kennen. Diese variieren von Versicherung zu Versicherung und sind oft im Kleingedruckten versteckt, weshalb eine objektive Beratung durch einen Experten empfehlenswert ist.

Tritt der Schaden an Ihrem Zuhause jedoch nicht nur aufgrund des Sturmes ein, sondern spielt auch das Verschulden im Sinne von einer Verletzung der Erhaltungspflicht eine Rolle, sieht die Lage völlig anders aus!

Stürzt beispielsweise ein morscher Baum und beschädigt Ihre Fassade, wird von einem Verschulden des Eigentümers des Baumes ausgegangen. Ist der morsche Baum eines Dritten, zum Beispiel des Nachbarn, auf Ihr Haus gestürzt, so wird der Schaden von seiner Haftpflichtversicherung übernommen, die berechtigte Schadenersatzforderungen von Dritten übernimmt. Handelt es sich jedoch um Ihren eigenen Baum, kommt Ihre Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung allerdings nicht auf, da eine Haftpflichtversicherung keine Eigenschäden deckt.

Schäden am eigenen KFZ

Wurde Ihr Auto oder Motorrad in Folge eines Sturms beschädigt, zum Beispiel durch herabfallende Dachziegel, spielt wiederrum die Schuldfrage eine zentrale Rolle. War der Gegenstand, der das Kraftfahrzeug beschädigt hat, ordnungsgemäß instandgehalten und die Beschädigung ausschließlich durch den Sturm bedingt, haftet niemand und Ihre AutoversicherungKFZ-Versicherung ist für den Schaden zuständig. In diesem Fall übernimmt lediglich eine Kasko-Versicherung Unwetterschäden – haben Sie nur eine KFZ-Haftpflichtversicherung, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Tritt der Schaden jedoch aufgrund mangelhafter Erhaltung ein – zum Beispiel ein Ziegel eines baufälligen Hauses stürzt auf Ihr Auto – haftet der Besitzer, welcher seine Erhaltungspflicht nicht erfüllt hat. In diesem Fall kommt seine Privathaftpflichtversicherung, welche berechtigte Schadenersatzforderungen Dritter übernimmt, für den Schaden auf. War es jedoch der Dachziegel Ihres eigenen Hauses, müssen Sie den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen, da eine Haftpflichtversicherung keine Eigenschäden deckt.

Schäden am Eigentum Dritter

Kommt es aufgrund des Sturmes dazu, dass durch Ihr Eigentum das Eigentum eines Dritten beschädigt wird, können Sie eventuell für den durch Sie verursachten Schaden haften. So zum Beispiel, wenn durch Windböen ein Dachziegel herabstürzt und ein fremdes KFZ trifft. Essenziell ist hierbei die Frage, ob Sie ein Verschulden trifft, zum Beispiel durch mangelnde Instandhaltung des Gebäudes. War das Dach bereits baufällig, haften Sie als Eigentümer für den Schaden. Haben Sie eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung, übernimmt diese die Forderungen.

Haben Sie Ihren Besitz jedoch ordnungsgemäß in Stand gehalten, trifft Sie keine Schuld. Die zuständige Versicherung des Geschädigten übernimmt den Schaden laut deren Versicherungsbedingungen.

Richtig reagieren im Schadensfall

Ist ein Sturmschaden entstanden, sichern Sie gegebenenfalls die Unfallstelle ab, bringen Sie Personen außer Gefahr und verständigen Sie, wenn nötig, die Feuerwehr. Dokumentieren Sie den Schaden bestmöglich schriftlich sowie mit Fotos und Uhrzeit. Das erleichtert es der Versicherung, die Schadenssumme zu berechnen und Ihnen selbst, die Schäden auch nach einer Reparatur nachzuvollziehen. Melden Sie den Schaden nach der Dokumentation unverzüglich Ihrem Versicherungsmakler.

Sofort notwendige Notreparaturen – um drohende Folgeschäden zu vermeiden oder zur Schadensminderung – können gleich selbst durchgeführt werden. Ansonsten gilt: Heben Sie beschädigte Gegenstände auf und warten Sie für Reparaturen bitte die Freigabe der Versicherung beziehungsweise Ihres EFM Versicherungsmaklers ab.

Mehr zur Schadenmeldung Ihres Sturmschadens finden Sie hier.

 

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