Unfallversichert sind Studierende in Österreich über den ÖH-Beitrag, der einmal pro Semester fällig wird. Dieser Versicherungsschutz betrifft jedoch nur Unfälle auf der Uni selbst sowie dem direkten Weg von und zur Uni oder auf universitären Veranstaltungen.
Der Großteil der Unfälle passiert jedoch in der Freizeit, im eigenen Haushalt oder im Urlaub. In diesem Falle gibt es fast ausschließlich nur durch eine private Unfallversicherung Leistung. Bei den Eltern in der privaten Unfallversicherung mitversichert ist man in der Regel bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (je nach Versicherungsunternehmen verschieden).
Unfälle selbst passieren leider schneller als man denkt. Dabei muss man nicht mal ausgefallene Sportarten ausüben, da man auch im normalen Alltag vielen Gefahren ausgesetzt ist. Der tägliche Weg zum Coffeeshop an der Ecke oder in den Supermarkt, einmal nicht aufgepasst, mit dem Fahrrad gestürzt und schon kann es zu einem Unfall kommen, der im schlimmsten Fall sogar Folgeschäden mit sich zieht. Hier liegt auch der große Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung.
Während die gesetzliche Unfallversicherung beispielsweise Kosten für die Behandlung im Krankenhaus übernimmt, trägt sie keine Kosten für Folgeschäden (Rehabilitation, Verdienstentgang, im schlimmsten Falle Kosten des Umbaus der eigenen vier Wände, usw.). Eine private Unfallversicherung gibt es bereits ab 5 Euro im Monat. Das entspricht einem Schutz von bis zu € 300.000,- und zählt so zu den vergleichsweise eher günstigeren Versicherungen. Natürlich gibt es auch hier zahlreiche Erweiterungen und der Bedarf von Versicherungsleistungen aus der privaten Unfallversicherung ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Um sicher zu gehen empfiehlt sich die Beratung eines Versicherungsmaklers, der den exakten Bedarf eines jeden Kunden individuell feststellt.
Beispiele für Versicherungsfälle:
Philipp stürzt beim Skifahren und reißt sich das Kreuzband im rechten Knie. Ein Abtransport mit einem Helikopter wurde notwendig, die Kosten für die Helikopterbergung übernimmt glücklicherweise die private Krankenversicherung. Ohne diese wäre Philipp F. auf den Kosten in der Höhe von mehreren Tausend Euro sitzen geblieben.
Auf nassem Untergrund stürzt Anna mit ihrem Fahrrad und fällt so unglücklich, dass sie sich schwere Wirbelsäulenverletzungen zuzieht. Leider kommt es zu bleibenden Schäden und Anna wird ihr restliches Leben im Rollstuhl sitzen. Neben der großen psychischen Belastung kommen hohe Kosten auf sie zu. Die private Unfallversicherung leistet aus dem Baustein „dauernde Invalidität“ eine Summe in der Höhe der vereinbarten 600.000 Euro, die der Versicherungsnehmerin frei zur Verfügung stehen. Anna T. kauft eine behindertengerechte Wohnung um ihren Alltag weiter meistern zu können. Zusätzlich dazu erhält sie aus dem Baustein „Unfallkosten“ Zahlungen in der Höhe von mehreren Tausend Euro um Therapien bezahlen zu können. Die vereinbarte „Unfallrente“ leistet außerdem einen monatlichen Betrag von 800 Euro, um die Lücke Ihres zukünftigen Verdienstentganges zu schließen, da die Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung und einer damit möglichen Invaliditätsrente nach dem aktuellen Pensionsanspruch einer Person berechnet werden. Da Anna T. bisher nur Teilzeit gekellnert hat, fehlt ihr leider jeglicher Anspruch und daher wäre sie ohne die Zahlung der Unfallrente auf Sozialhilfe angewiesen.
Tobias montiert in seiner neuen Wohnung einige Lampen. Beim Absteigen von der Leiter verliert er das Gleichgewicht und fällt zu Boden. Glücklicherweise ging dieser Unfall relativ glimpflich aus und endete lediglich mit einem gebrochenen Arm bei dem keine Operation notwendig wird und auch keine bleibenden Schäden zu erwarten sind. Tobias G. erhält für den Knochenbruch eine Entschädigung in der Höhe von 500 Euro.