Reiseversicherung - häufigste Fragen
EFM - Mit über 75 Standorten die Nr. 1 in Österreich
FAQs - die häufigsten Fragen zur Reiseversicherung
Zum Thema Reiseversicherung treten bei unseren Kunden immer wieder viele Fragen auf. Wir haben die wichtigsten Fragen beantwortet, um Ihnen eine erste Hilfestellung zu diesem Thema zu geben. Sollten Sie dennoch unbeantwortete Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Allgemein
Reiseversicherungen können auf verschiedene Art bestehen: als inkludierte Versicherung bei Kreditkarten oder der Automobilclubmitgliedschaft, als Einzelversicherung bei der Buchung im Reisebüro oder als Jahresreiseversicherung, die wie der Name schon vermuten lässt, alle Reisen und Ausflüge innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss deckt.
In der Regel besteht eine Reiseversicherung aus verschiedenen Bausteinen. Der wichtigste Teil ist der Schutz vor Erkrankungen und Unfällen im Ausland, der je nach Bedarf noch durch einen Gepäcksschutz und eine Storno- und Rücktrittversicherung erweitert wird.
Leider lässt sich pauschal nicht sagen, ob diese Versicherung einen ausreichenden Schutz für Ihre geplanten Reisen bietet, da sich Kreditkartenversicherungen und Co sehr stark voneinander unterscheiden. In jedem Fall sollten die individuellen Bedingungen und das sogenannte Kleingedruckte genau geprüft werden.
Häufig ist der Versicherungsschutz an eine regelmäßige Nutzung der Karte, einen Mindestumsatz oder auch die Buchung der Reise mittels dieser Kreditkarte gebunden. Außerdem gilt generell, dass solche inkludierten Versicherungen oft nur sehr grundlegende Leistungen abdecken und in vielen Fällen zu geringe Versicherungssummen bieten.
Ab wann sich eine Jahresreiseversicherung finanziell gegenüber einer Einzelversicherung lohnt, kommt ganz auf die von Ihnen geplante Reise an. Je nach Preis und Dauer der Reise kann sich die Prämie einer Jahresreiseversicherung bereits ab der ersten Reise im Gegensatz zu einer Einzelversicherung auszahlen – Ihr Versicherungsmakler berät Sie dazu persönlich.
Abgesehen vom finanziellen Vorteil spart eine Jahresreiseversicherung auch noch Zeit und Nerven. So muss man sich nur einmal Gedanken über die passenden Bedingungen und Summen machen und kann auch spontane Reisen und Wochenendausflüge entspannt genießen und dabei auf seinen Versicherungsschutz zählen.
Eine Jahresreiseversicherung schützt Sie vor Schadensfällen auf all Ihren Reisen und Ausflügen innerhalb der nächsten 12 Monate. Je nach den individuellen Versicherungsbedingungen sind dabei sowohl Reisen weltweit als auch Reisen innerhalb Österreichs gedeckt – in der Regel bereits ab dem Verlassen der Ortstafel.
Da die Reiseversicherung auf eine Dauer von 12 Monaten abgeschlossen wird, ist eine Kündigung vor Ablauf der Versicherungsjahres in den meisten Fällen nicht möglich. Wird eine Verlängerung der Versicherung nicht gewünscht, sollte fristgerecht (häufig ein Monat vor Versicherungsablauf) und schriftlich gekündigt werden. In vielen Fällen verlängert sich die Jahresreiseversicherung ansonsten automatisch.
Wie viele andere Versicherungen können auch Jahresreiseversicherungen schon online abgeschlossen werden. Dabei sollte allerdings bedacht werden, dass dies in der Regel nur auf der Seite der Versicherungsgesellschaft möglich ist, welche ihr Produkt selbstverständlich im besten Licht präsentiert, und der schnelle Onlineabschluss häufig ohne objektiven Vergleich mit anderen Versicherungen durchgeführt wird. Um sicher zu sein, die Versicherungsbedingungen im Detail zu kennen und ein passendes Produkt zu wählen, empfiehlt sich jedoch der Vergleich mit Hilfe eines Versicherungsmaklers.
Reisekrankenversicherung & Reiseunfallversicherung
Eine rechtliche Notwendigkeit eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen besteht nur in wenigen Fällen. Insbesondere bei Langzeitaufenthalten wie einem Auslandssemester ist eine Krankenversicherung heutzutage allerdings bereits häufig ein verpflichtendes Kriterium für die Visa-Erteilung.
Während für die meisten Urlaube kein Versicherungsschutz vorgeschrieben wird, ist eine Krankenversicherung dennoch sinnvoll. Nicht nur die medizinischen Standards sind von Land zu Land sehr unterschiedlich, sondern auch die Kosten für notwendige Behandlungen: im schlimmsten Fall kann sich ein Tag auf der Intensivstation in den USA mit rund 10.000 Euro zu Buche schlagen.
Die e-card selbst ist an und für sich nur in Österreich gültig. Allerdings befindet sich auf der Rückseite der e-card eine zweite Karte, die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Mit dieser können Sie innerhalb der EU und weiterer Staaten, mit welchen Österreich ein Sozialversicherungsabkommen hat, medizinische Hilfe im selben Ausmaß wie ein dort ansässiger Bürger in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur für Vertragsärzte und öffentliche Krankenhäuser und bedeutet auch, dass Sie nicht mit österreichischen Standards rechnen können. In manchen EU-Ländern müssen örtliche Patienten, und damit auch Sie, die Arztkosten zuerst aus eigener Tasche zahlen und bekommen dann einen Anteil der Kosten im Nachhinein rückerstattet.
In der Realität funktioniert das System leider noch nicht immer optimal und in manchen Fällen akzeptiert die medizinische Einrichtung im Ausland die EKVK nicht, sondern stellt den Urlaubern teure Privatarzt-Tarife in Rechnung. Die österreichische Krankenkasse erstattet dann nur jenen Teil, der für dieselbe Behandlung bei einem Vertragsarzt im Inland verrechnet worden wäre.
Wichtig: Ein Heimtransport im Falle einer schweren Erkrankung wird nie von der EKVK gedeckt, sondern nur über eine privat abgeschlossene Auslands-krankenversicherung oder die private Unfallversicherung. Daher lohnt sich eine Reiseversicherung in vielen Fällen auch im Urlaub innerhalb der EU!
Das Wichtigste beim Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Behandlungskosten in anderen Ländern kann die finanzielle Belastung schnell ins Unermessliche steigen. So kann im schlimmsten Fall ein Tag auf der Intensivstation in den Vereinigten Staaten bereits um die 10.000 Euro kosten und damit Existenzen gefährden.
Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass Rettungs- und Bergungseinsätze eingeschlossen sind und der Rücktransport ins Heimatland ebenso versichert ist. Ebenso sollten Sie einen Blick auf die Ausschlüsse werfen: Deckt die von Ihnen gewählte Reiseversicherung auch Adrenalinsportarten, und was passiert, wenn ein bestehendes chronisches Leiden während dem Urlaub akut wird?
Beim Urlaub im Ausland sowie bei Freizeitunfällen innerhalb Österreichs besteht kein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Da die österreichische Sozialversicherung nur Unfälle in der Arbeit oder Ausbildungsstätte bzw. am direkten Arbeits- oder Schulweg deckt, ist bei Unfällen in der Freizeit nur die medizinische Erstversorgung sichergestellt.
Eine sinnvolle Ergänzung stellt deshalb die private Unfallversicherung dar. Diese deckt Unfälle zu Hause, in der Freizeit und auch beim Sport – und das in der Regel weltweit und rund um die Uhr. Dementsprechend bietet eine bereits bestehende Unfallversicherung auch auf Reisen in den meisten Fällen einen guten Schutz zum kleinen Preis.
Haben Sie keine private Unfallversicherung, welche in der Regel weltweit und rund um die Uhr gilt, empfiehlt es sich, eine Reiseunfallversicherung abzuschließen oder sich für eine private Unfallversicherung zu entscheiden. Ohne eine solche Unfallversicherung bleiben Sie auf Kosten für den Heimtransport aus dem Urlaubsland, eventuell notwendige Folgetherapien oder im schlimmsten Falle sogar Umbauten im Haus bei dauernder Invalidität selbst sitzen.
Eine spezielle Reiseunfallversicherung lohnt sich außerdem, wenn Sie einen Abenteuerurlaub planen. Sogenannte Risikosportarten, worunter viele Adrenalinsportarten wie Fallschirmspringen, Paragleiten, Rafting aber auch Klettern ab einem bestimmten Schwierigkeitsgrad fallen, sind in der privaten Unfallversicherung in manchen Fällen ausgeschlossen. Hier lohnt sich der Abschluss einer speziellen Reiseunfallversicherung, die derartige Sportarten dezidiert inkludiert, in Form einer Einzelversicherung oder als Baustein der Jahresreiseversicherung.
Gepäckversicherung
Damit der Koffer auch am Urlaubsort ankommt, kann man selbst als Reisender einige Vorkehrungen treffen. Wichtig ist, den Gepäcksabschnitt gleich vor der Gepäckaufgabe auf den richtigen Zielflughafen zu kontrollieren. Außerdem sollten sämtliche alte Banderolen am Koffer spätestens vor dem nächsten Flug entfernt werden, um sicherzustellen, dass nicht der falsche Code gelesen wird. Zusätzlich darf ein Kofferanhänger oder ein Zettel im Koffer mit der Zielort-Adresse nicht fehlen. So kann das Gepäcksstück, wenn es Probleme gibt, zumindest schnellstmöglich nachgesendet werden.
Kommt das Gepäckband schlussendlich zum Stillstand und der eigene Koffer ist noch immer nicht da, wendet man sich am besten sofort an den Gepäckschalter bzw. den Lost & Found Schalter. Hier sollte unbedingt das PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausgefüllt werden, um den Schaden der Airline zu melden. Auf gar keinen Fall sollte man den Flughafen ohne Meldung verlassen, da mit dem Verlassen des Gebäudes die Beweislastumkehr schlagend wird. Ist eine Reisegepäckversicherung vorhanden, sollte auch diese unverzüglich kontaktiert werden um auch den Kostenersatz für notwendige Einkäufe erstattet zu bekommen.
Landet man am Urlaubsort ohne seinen Koffer und kann das Gepäck nicht ausfindig gemacht werden, liegt es gemäß dem Montrealer Abkommen bei der Airline, notwendige Ersatzkleidung und Toilettenartikel bis zu einem Höchstbetrag von 1.300 Euro zu finanzieren. Allerdings liegt es hier in der Verantwortung des Passagiers die Notwendigkeit der Einkäufe zu begründen und die Ausgaben so minimal wie möglich zu halten. Verspätet sich das Gepäck hingegen bei der Heimreise, besteht in der Regel kein Anspruch auf Ersatzkäufe.
Gültigkeit hat dieses Abkommen jedoch nur, wenn sowohl das Abflugs- als auch das Zielland das Montrealer Abkommen unterzeichnet haben. Ist das nicht der Fall, haben Sie keinen Anspruch auf Kostenersatz oder Entschädigungen.
Wer vom Bestehen internationaler Abkommen unabhängig sein möchte, sich bürokratische Hürden gerne erspart und sein Gepäck auch bei Reisen mit Auto, Bus und Zug schützen möchte, setzt auf den Abschluss einer Reiseversicherung inklusive Gepäcksversicherung.
Eine Reisegepäcksversicherung schützt Ihr Hab und Gut auf Reisen und ersetzt dabei Kosten für beschädigtes und verlorengegangenes Gepäck. Versichert sind dabei zum Beispiel verschiedene Formen des Diebstahls, Einbruchdiebstahl in die Ferienunterkunft, Raub sowie Kosten für Ersatzeinkäufe bei verspätetem Gepäck auf Flugreisen.
Da nicht nur bei Flugreisen etwas passieren kann, sondern auch im Kurzurlaub mit dem eigenen Auto, kann sich der Einschluss des Bausteines Gepäck in die Jahresreiseversicherung lohnen.
Wie bei jeder Versicherung sollte auch bei der Reisegepäckversicherung darauf geachtet werden, dass die Deckungen und die Höhe der Deckungssummen auch tatsächlich Ihren Bedürfnissen entsprechen. Bei der Gepäckversicherung im Besonderen sollte beachtet werden, dass es außerdem noch Sublimits für bestimmte Gegenstandsgruppen wie etwa elektronische Geräte, Schmuck oder Bargeld gibt.
Einbruch, Diebstahl, Raub im Urlaub
Haben Sie eine Haushaltsversicherung, so beinhaltet diese in der Regel eine Außenversicherung. Das bedeutet, dass der von zu Hause mitgenommene Hausrat auch im Urlaub versichert ist. Achtung: in vielen Fällen ist der Versicherungsschutz hierbei auf Europa eingeschränkt und sieht häufig weitere Sublimits zu den im Eigenheim geltenden Versicherungssummen vor. Außerdem gelten Gegenstände nur dann als versichert, wenn sie in einem Gebäude wie dem Hotelzimmer oder der Ferienwohnung verwahrt werden. Das verschlossene Auto, das Zelt oder das Zugabteil haben keinen Versicherungsschutz!
Besteht keine Außenversicherung oder reichen die Deckung oder die Versicherungssummen der Außenversicherung nicht aus, sollte eine Reisegepäckversicherung nicht fehlen. Diese schützt das Eigentum nicht nur im Falle von Einbruchdiebstahl, sondern auch bei anderen Arten des Diebstahls, Raub und Gepäcksbeschädigungen und ersetzt außerdem Kosten für Ersatzeinkäufe im Falle von verspäteter Gepäckausgabe bei Flugreisen.
Vor dem Risiko auf Ihrer Reise bestohlen zu werden, können Sie sich nur im Rahmen einer Reisegepäckversicherung schützen. Diese deckt in den meisten Fällen als einzige Versicherung alle verschiedenen Formen:
- einfacher Diebstahl (Ihre Handtasche wird Ihnen im Restaurant gestohlen)
- Trickdiebstahl (der Diebstahl wird durch eine Täuschung verschleiert)
- Taschendiebstahl (Diebstahl von Gegenständen aus der Hosentasche, Handtasche)
- Raub (Diebstahl unter Androhung von Gewalt)
Die Außenversicherung Ihrer Haushaltsversicherung hingegen deckt lediglich Einbruchdiebstahl in Ihrer Unterkunft sowie Raub ab.
Werden Sie auf Reisen Opfer eines Raubes, ist dieses Risiko in den meisten Fällen im Rahmen der Außenversicherung Ihrer Haushaltsversicherung gedeckt. Allerdings ist dieser Versicherungsschutz häufig auf Europa eingeschränkt und außerdem mit weiteren Sublimits zur üblichen Versicherungssumme geregelt.
Sollten Sie keine Haushaltsversicherung haben oder reichen der Umfang beziehungsweise die Versicherungssumme Ihrer Außenversicherung nicht aus, empfiehlt sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung. Diese deckt nicht nur das Risiko eines Raubes sondern ersetzt Ihnen auch entstehende Kosten im Falle von Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beschädigungen Ihres Gepäckes oder verspäteter Gepäckausgabe bei Flugreisen.
Haben Sie keine Haushaltsversicherung mit Außenversicherung, reicht diese in ihrem Umfang nicht aus oder möchten Sie sich zusätzlich noch gegen Folgekosten von Diebstahl Gepäcksbeschädigung und Co schützen, empfiehlt es sich, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Die Reisegepäckversicherung ersetzt grundsätzlich die Kosten für abhanden gekommenes oder beschädigtes Gepäck sowie Zusatzkosten, die durch verspätete Gepäckausgabe bei Flügen entstehen.
Wird der Führerschein im Urlaub gestohlen oder verloren, sollte umgehend die örtliche Polizei informiert und eine Verlustanzeige aufgegeben werden. Diese wird unbedingt bei der Rückreise benötigt, da nur mit einer Verlustanzeige ein neuer Führerschein in Österreich beantragt werden kann! Ein neuer Führerschein darf übrigens nur im Inland ausgestellt werden, weshalb die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland auch keinen vorübergehenden Ausweis ausstellen kann. Ob nur mit der Verlustanzeige des Führerscheins im Urlaubsland weitergefahren werden darf, hängt von der jeweiligen Gesetzeslage ab und muss mit der örtlichen Polizei abgeklärt werden.
Geht der Reisepass im Urlaub verloren oder wird er gestohlen, sollte sofort Meldung an die Polizei erstattet und eine Verlustanzeige aufgegeben werden. Ausschließlich bei der Vorlage einer solchen Verlustanzeige kann in Österreich ein neues Dokument beantragt werden!
Da die erneute Beantragung eines Reisepasses in Österreich insbesondere bei Flugreisen jedoch nicht ausreicht, sollte auch umgehend die österreichische Vertretungsbehörde im Ausland, wie die Botschaft oder das Konsulat, kontaktiert werden. Diese ist befugt, ein vorläufiges Notfalldokument auszustellen, mit welchem die Heimreise angetreten werden kann.
Kommen Bank- oder Kreditkarten abhanden, muss sofort die jeweilige Bank informiert und die Karten so schnell als möglich gesperrt werden. Hierfür existiert in der Regel eine weltweit erreichbare Notfall-Hotline, wo dies schnell und unkompliziert durchgeführt werden kann. Wichtig ist, dass dies so schnell als möglich passiert, da die Bank erst ab dem Moment haftet, in dem der Verlust gemeldet wurde.
Reiseabbruch- und Stornoversicherung
Besteht keine Storno- oder Reiseabbruchsversicherung, so kann vom Vertrag einer bereits gebuchten oder sogar schon angetretenen Reise in der Regel nicht zurückgetreten werden. Die einzige Ausnahme stellt hier Gefahr durch höhere Gewalt in Form von Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg oder politischen Unruhen dar. Hier muss jedoch eine aktive Gefahrensituation in zeitlicher und örtlicher Nähe zur geplanten Reise bestehen, um ein Recht auf Stornierung zu haben. Die Chancen auf eine kostenfreie Stornierung variieren außerdem sehr je nach Typ der Buchung: Bei Pauschalreisen gestaltet sich ein Vertragsrücktritt aus Sicherheitsbedenken in der Regel einfacher als bei Flugbuchungen.
Persönliche Rücktrittsgründe wie die Erkrankung oder ein Unfall des Reisenden sowie Unglücksfälle im Familien- und Freundeskreis lassen sich mit einem Storno- und Rücktrittsschutz versichern.
Eine kostenfreie Stornierung ist dann zulässig, wenn die gebuchte Reise durch Einwirkungen höherer Gewalt unmöglich beziehungsweise für den Konsumenten unzumutbar wird. Eine offizielle Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums berechtigt nicht automatisch zum kostenfreien Rücktritt, umgekehrt kann eine kostenfreie Stornierung auch ohne Reisewarnung möglich sein.
Eine Stornoversicherung deckt die Kosten für den Nichtantritt einer bereits gebuchten Reise aus einem versicherten Grund. Je nach den individuellen Versicherungsbedingungen können hier unterschiedliche Gründe abgesichert werden: In jedem Fall sind die Erkrankung oder der Unfall des Reisenden versichert, aber auch ein unerwarteter Todesfall im Familien- und Freundeskreis, eine ungeplante Schwangerschaft oder erheblicher Schaden am Eigentum (z.B. ein Brand zu Hause) sind in der Regel eingeschlossen. Je nach Reisezweck lassen sich mittlerweile auch Risiken wie die Absage von der Partneruniversität im Falle eines Auslandssemesters, die Absage oder Verschiebung eines Auslandspraktikums oder die Ablehnung des Visums versichern.
Ist die Reise bereits angetreten worden und man muss aus persönlichen Gründen verfrüht nach Hause zurückkehren, schützt die Reiseabbruchsversicherung vor hohen finanziellen Kosten. Sowohl die Rückerstattung der Kosten nicht genutzter Reiseleistungen sowie die zusätzlich anfallenden Rückreisekosten werden von der Versicherung übernommen solange die Reise aus einem versicherten Grund abgebrochen wird.
Ähnlich wie bei der Stornoversicherung kann je nach individuellen Versicherungsbedingungen eine Vielzahl an Abbruchsgründen eingeschlossen werden. In jedem Fall sollte eine verfrühte Heimreise im Falle von Krankheit oder Unfall des Reisenden versichert sein, aber auch Unglücksfälle unter Familie und Freunden oder erheblicher Schaden am Eigentum (wie ein Brand zu Hause) berechtigen in der Regel zum Rücktritt. Zusätzlich dazu können mittlerweile auch Gründe für eine verfrühte Heimreise wie Heimweh Minderjähriger abgesichert werden.
Die versicherten Gründe, die zur Stornierung oder zum Abbruch einer Reise berechtigen, sind in den individuellen Versicherungsbedingungen dargelegt. In den meisten Fällen sind jedoch zumindest Erkrankung/Unfall des Reisenden, Todesfälle in der Familie und erheblicher Schaden am Eigentum (z.B. Hausbrand) versichert. Nach oben hin sind jedoch kaum Grenzen gesetzt: Je nach Versicherung können mittlerweile etwa auch eine Absage des Auslandssemesters, Absage oder Verschiebung des Auslandspraktikums, Ablehnung des Visums oder ein Reiseabbruch Minderjähriger aufgrund von Heimweh abgesichert werden.
Flug verpasst / Flugverspätung
Ist das Gate bereits geschlossen und das Flugzeug versäumt, wendet man sich am besten schnellstmöglich an den Schalter der Airline vor Ort. Eine Umbuchung auf einen späteren Flug ist in den meisten Fällen ohne Probleme möglich, jedoch oft mit hohen Gebühren verbunden. Die Stornierung des gesamten Fluges, wenn eine Teilstrecke verpasst wurde, kann hingegen größere Probleme verursachen beziehungsweise je nach Fluggesellschaft gar nicht mehr möglich sein.
Entscheidet man sich für die Anreise mittels öffentlicher Verkehrsmittel zum Flughafen und dieses verspätet sich, erhält man in der Regel keine Entschädigung für einen aufgrund der Verspätung verpassten Flug. Um sich gegen diesen Fall der Flugversäumnis abzusichern hilft neben einer außerordentlich frühen Anreise zum Flughafen nur ein Storno- und Rücktrittsschutz, der die Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel inkludiert, und für den verpassten Flug entschädigt.
Hatte der Zubringerflug mehr als drei Stunden Verspätung und wird deshalb der Anschlussflug verpasst, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, den Weiterflug zu ermöglichen. Als Passagier haben Sie ein Recht auf kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug und gegebenenfalls eine Entschädigungszahlung. Das gilt übrigens unabhängig davon, ob die Flüge von zwei unterschiedlichen Airlines durchgeführt werden, entscheidend ist hier, dass beide Flüge unter einem Ticket gebucht wurden!
Kommt es zu einem stark verspäteten Abflug, so hat die Fluggesellschaft einer Betreuungspflicht nachzukommen.
Die Betreuungspflicht gilt bei einer Abflugsverspätung von... | |
---|---|
bei Flügen bis 1.500 km Flugstrecke | ab zwei Stunden Verspätung |
bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km Flugstrecke | ab drei Stunden Verspätung |
bei Flügen ab 3.500 km Flugstrecke | ab vier Stunden Verspätung |
Sie haben das Recht auf... | |
Telefonate und das Versenden von Mails | |
Snacks und Erfrischungen | |
Außerdem... | |
Verzicht auf den Flug und Rückerstattung des Tickets | ab fünf Stunden Verspätung |
eine warme Mahlzeit | ab einem halben Tag Verspätung |
Unterkunft und Transfer zur Unterkunft | bei einer Verzögerung auf den nächsten Tag |
Findet der Flug innerhalb der EU statt – oder befindet sich zumindest der Zielflughafen in Europa und hat die Airline außerdem noch ihren Sitz in der EU – steht Ihnen laut der EU-Fluggastrechteverordnung ab einer durch die Airline bedingten Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden eine Ausgleichszahlung zu.
Ausgleichszahlungen bei einer Ankunftsverspätung in der Höhe von... | |
---|---|
bei Flügen bis 1.500 km Flugstrecke | € 250 |
bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km Flugstrecke | € 400 |
bei Flügen ab 3.500 km Flugstrecke | € 600 |
Gut zu wissen... | |
Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben Sie bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden. | |
Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und ist unabhängig vom Ticketpreis. | |
Sie können Ihre Ansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen. | |
Auch als Geschäftsreisender haben Sie Anspruch auf Entschädigung. |
Inkludiert die abgeschlossene Reiseversicherung einen Verspätungsschutz inklusive Nachreisekosten, so heißt das, dass eine verspätete Anreise zum Flughafen und eine daraus resultierende Flugversäumnis versichert sind. Haben Sie zum Beispiel einen Unfall oder Ihr Fahrzeug einen technischen Defekt auf dem Weg zum Flughafen und verpassen Ihren Flug, erstattet die Versicherungen Ihnen Kosten für eventuelle Umbuchungen und weitere Nachreisekosten zurück. Ist der Weiterflug erst am nächsten Tag möglich, werden Ihnen auch die Kosten für Nächtigung und Verpflegung bis zum nächstmöglichen Flug von der Reiseversicherung gedeckt.
Finden Sie Ihren Versicherungsmakler
ganz in Ihrer Nähe!
Ihre Frage zum Thema Reiseversicherung blieb unbeantwortet? Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Oder melden Sie sich in der EFM Versicherungsmakler Servicezentrale, die dabei hilft, den EFM Versicherungsmakler in Ihrer Nähe zu finden!
Kontakt
Tel: 0316 720003
Email: office@efm.at
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 13:00 Uhr