Der Sommer nähert sich in großen Schritten und viele können es kaum erwarten, wieder auf Urlaub zu fahren: Endlich wieder raus aus dem Alltagstrott, Sonne tanken und entspannen! Aber ganz egal ob bei einem Urlaub an den heimischen Seen, in den Bergen oder an der Mittelmeerküste – derzeit herrscht noch viel Unsicherheit rund um die Buchung. Ist es aktuell überhaupt ratsam zu buchen? Worauf sollte man besonders achten? Und gibt es in Zusammenhang mit Covid-19 überhaupt einen Reiseversicherungsschutz?
Reisen zu Corona-Zeiten
Häufig gestellte Fragen
Wie groß die Lust auf Urlaub ist, spiegelt sich in den zahlreichen Buchungen wider, die viele Unterkünfte jetzt schon für den Sommer verzeichnen. In vielen Fällen tut man also gut daran, rechtzeitig zu buchen – insbesondere, wenn man zeitlich eingeschränkt ist und vielleicht bereits einen bestimmten Urlaubsort im Auge hat. Aber: Wie problemlos es möglich sein wird, diesen Sommer verreisen zu können, steht noch nicht mit Sicherheit fest. Umso wichtiger ist es daher, sich genau über die Rücktritts- und Stornobedingungen im Klaren zu sein sowie den genauen Leistungsumfang seines Versicherungsschutzes zu kennen!
Vorsicht beim Kleingedruckten: Pandemie-Ausschluss
Generell gilt: Die meisten Versicherungsbedingungen enthalten einen sogenannten Pandemie-Ausschluss, welcher besagt, dass im Falle einer Pandemie oder Epidemie kein Versicherungsschutz besteht. Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen, ob eine solche Klausel enthalten ist.
Allerdings haben sich einige Versicherungsanbieter aufgrund der verbesserten Sicherheitslage dazu entschlossen, Covid-19 trotz seines Status als Pandemie aus dem Pandemie-Ausschluss auszuklammern und dennoch Versicherungsschutz zu gewähren – jedenfalls, sofern am Reiseziel keine Covid-19-Reisewarnung vorliegt.
Im Folgenden geben wir Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Urlaub zu Corona-Zeiten. In jedem Fall sollten Sie sich jedoch individuell bei Ihrem Reiseanbieter und Ihrem Versicherungsmakler informieren, da sich die Bedingungen von Fall zu Fall unterscheiden können.
Ihr EFM Versicherungsmakler informiert Sie gerne im Detail rund um den Versicherungsschutz für Ihre Reise.
Reisewarnungen, behördliche Verbote und verpflichtende Quarantäne
Insbesondere Fernreisen werden häufig mit langer Vorlaufzeit gebucht. Bis zum Reiseantritt kann sich dementsprechend noch so einiges verändern. Was tun, wenn für das Land eine Reisewarnung oder gar ein Einreiseverbot besteht? Und welche Möglichkeiten bestehen bei einer verpflichtenden Quarantäne?
In Bezug auf Reisewarnungen muss grundsätzlich zwischen Sicherheitshinweisen (bis einschließlich Stufe 4) und Reisewarnungen (Stufe 5 und Stufe 6) unterschieden werden. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des österreichischen Außenministeriums.
Besteht für Ihr Urlaubsland zum Zeitpunkt der Reise eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6, dann besteht in der Regel kein Versicherungsschutz durch eine Reiseversicherung.
Manche Versicherungsanbieter nehmen hierbei jedoch eine Unterscheidung vor: Besteht eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19, dann sind Versicherungsfälle im Zusammenhang mit der Pandemie zwar ausgeschlossen, ansonsten besteht jedoch voller Versicherungsschutz im Rahmen der Reiseversicherung. Besteht die Reisewarnung aus einem anderen Grund (z.B. Krieg) besteht jedenfalls kein Versicherungsschutz.
Pauschalreisen, die bereits vor der Corona-Pandemie gebucht wurden, können in der Regel kostenlos storniert werden, wenn für das Urlaubsland eine Reisewarnung (ab Stufe 5) vorliegt. Auch wenn die Einreise seitens der Behörde verweigert wird oder Sie sich nach Ankunft in Quarantäne begeben müssten, sind Pauschalreisen kostenlos stornierbar.
Aber Achtung: Die Stornomöglichkeit besteht erst zeitnah zur tatsächlichen Reise.
Bei der Neubuchung von Pauschalreisen nach Ausbruch der Corona-Pandemie ist jedoch Vorsicht geboten. Die kostenlose Stornierung von vor Ausbruch der Pandemie gebuchten Reisen ist dadurch gegeben, dass außergewöhnliche Umstände, die bei Buchung nicht vorhersehbar waren, eingetreten sind. War bei der Buchung bereits mit einer erhöhten Gefahr aufgrund von Covid-19 zu rechnen, kann ein kostenloses Storno ausgeschlossen sein.
Im Falle von Individualreisen ist es jedenfalls notwendig, sich mit der jeweiligen Unterkunft und der Fluglinie beziehungsweise anderen Reiseveranstaltern separat in Verbindung zu setzen – ein pauschales Recht auf kostenloses Storno gibt es hier nicht.
Insbesondere bei Hotels ist eine kostenlose Stornierung häufig nur dann möglich, wenn die Anfahrt zum Hotel nicht möglich oder der Aufenthalt behördlich untersagt ist. Andernfalls können Sie lediglich versuchen, eine Kulanzlösung zu vereinbaren. Bei ausländischen Hotels gilt das Recht des jeweiligen Landes.
Bei Fluglinien gilt ebenso, dass ein Rechtsanspruch auf kostenlose Stornierung nur bei einem Einreiseverbot besteht. In diesem Fall kann mit dem Wegfall der Geschäftsgrundlage argumentiert werden. In allen anderen Fällen informieren Sie sich am besten auf der Website Ihrer Fluglinie über die Vorgehensweise.
Storno der Reise aufgrund von Covid-19
In den Urlaub fährt man, um sich zu erholen. Wenn das die Situation nicht zulässt, ist es in manchen Fällen besser, die Reise zu stornieren. Doch werden die Kosten übernommen oder zahlt man drauf?
Ob eine Stornoversicherung im Falle von Stornierung der Reise aufgrund einer Pandemie deckt, hängt in erster Linie von den individuellen Versicherungsbedingungen ab. Üblicherweise ist in den Bedingungen ein Pandemie-Ausschluss vorgesehen, welcher besagt, dass im Falle von Pandemien oder Epidemien kein Versicherungsschutz besteht. Zusätzlich kommt es darauf an, aus welchem Grund die Reise genau storniert wird. Handelt es sich um eine Erkrankung des Reisenden, um Quarantänemaßnahmen oder um Angst vor einer Erkrankung? Die Möglichkeiten sehen in jedem Fall anders aus.
Ob die Stornoversicherung im Falle einer Covid-19 Erkrankung beziehungsweise damit in Zusammenhang stehenden behördlichen Quarantänemaßnahmen leistet, ist von den individuellen Versicherungsbedingungen abhängig. Üblicherweise ist in den Bedingungen jedoch ein Pandemie-Ausschluss vorgesehen, welcher besagt, dass im Falle von Pandemien oder Epidemien kein Versicherungsschutz besteht.
Allerdings bieten manche Versicherer derzeit aufgrund der verbesserten Sicherheitslage bereits Reiseversicherungen an, die eine Covid-19-Erkrankung des Reisenden als Stornogrund akzeptieren.
Ob die Stornoversicherung in Zusammenhang mit behördlichen Quarantänemaßnahmen aufgrund von Covid-19 leistet, ist von den individuellen Versicherungsbedingungen abhängig. Üblicherweise ist in den Bedingungen ein Pandemie-Ausschluss vorgesehen, welcher besagt, dass im Falle von Pandemien oder Epidemien kein Versicherungsschutz besteht.
Allerdings bieten manche Versicherer derzeit aufgrund der verbesserten Sicherheitslage bereits Reiseversicherungen an, die Covid-19 aus dem Pandemie-Ausschluss ausklammern und eine behördliche Quarantäne als versicherte Reiseverhinderung ansehen.
Jene Stornoversicherungen, welche einen Reiseabbruch aufgrund von Ereignissen in Zusammenhang mit Covid-19 versichern, nehmen keine Unterscheidung in Risikopatienten und Nicht-Risikopatienten vor. Da die Angst, im Ausland an Covid-19 zu erkranken, kein versichertes Risiko ist, besteht kein Versicherungsschutz.
Die Angst, auf Reisen an Corona zu erkranken oder sich im Ausland in Quarantäne begeben zu müssen, stellt kein versichertes Ereignis dar. In diesem Fall leistet die Stornoversicherung nicht.
Tipp:
Liegt eine Reisewarnung der Stufe 5 oder der Stufe 6 vor, kann dies zur kostenlosen Stornierung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter berechtigen.
Haben Sie einen Reiseversicherungsschutz für eine Reise, die aufgrund von Corona nicht stattfinden kann, abgeschlossen, können Sie unter Umständen einen Teil der Prämie zurückfordern. Im Falle eines Rundumschutzes können Sie in der Regel jenen Teil der Prämie zurückfordern, der für die Deckung der Risiken ab Reiseantritt bezahlt wurde – beispielsweise für die Reisekrankenversicherung oder die Reisegepäckversicherung. Manche Versicherungsgesellschaften bieten auch die Umbuchung der Versicherung auf eine andere Reise an.
Versicherungsschutz vor Ort
Ihr Urlaubsland ist sicher und Sie möchten die Reise trotz Pandemie antreten – aber natürlich gut abgesichert sein? Informieren Sie sich vorab im Detail, welcher Versicherungsschutz während Ihrer Reise besteht.
Kosten für einen bei der Einreise oder Ausreise vorgeschriebenen Covid-19-Test werden von der Versicherung nicht übernommen.
Kosten, welche in manchen Ländern für eine behördlich verpflichtende Quarantäne in Hotels oder einem ähnlichen separaten Quartier anfallen, werden nicht von der Reiseversicherung übernommen.
Ob die Reisekrankenversicherung im Falle einer Covid-19-Erkrankung leistet, hängt in erster Linie davon ab, ob die Versicherungsbedingungen einen Pandemie-Ausschluss vorsehen. Sind Ereignisse um Zusammenhang mit Pandemien/Epidemien ausgeschlossen, besteht kein Versicherungsschutz.
Einige Versicherungsanbieter haben Ihre Bedingungen jedoch mittlerweile angepasst und nehmen Covid-19 aus dem Pandemie-Ausschluss aus. Somit decken einige Reiseversicherungen mittlerweile die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland sowie für einen notwendigen Krankenrücktransport auch bei einer Covid-19-Ekrankung. Gleiches gilt für die Kosten eines Covid-19-Tests bei Krankheitsverdacht.
Sehen die Versicherungsbedingungen einen Pandemie-Ausschluss vor, besteht kein Versicherungsschutz. Viele Versicherungsanbieter haben Ihre Bedingungen jedoch mittlerweile angepasst und klammern Covid-19 aus dem Pandemie-Ausschluss aus. In diesem Fall werden in der Regel auch die Kosten für eine im Ausland notwendige Quarantäne und eine eventuelle Verlängerung der Reise aus diesem Grund übernommen.
Auch hier ist der Versicherungsschutz in erster Linie davon abhängig, ob die Versicherungsbedingungen einen Pandemie-Ausschluss vorsehen. In diesem Fall besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn Covid-19 explizit aus dem Pandemie-Ausschluss ausgeklammert ist. Einige Versicherungsanbieter haben ihre Bedingungen jedoch bereits aufgrund der verbesserten Sicherheitssituation abgeändert und leisten auch im Falle einer Covid-19-Erkrankung. In diesem Fall werden auch zusätzliche Aufenthaltskosten aufgrund einer notwendigen Verlängerung übernommen.
Auch hier gilt, dass die Kostenübernahme in erster Linie davon abhängt, ob die Versicherungsbedingungen einen Pandemie-Ausschluss beinhalten. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz für Ereignisse im Zusammenhang mit Covid-19.
Viele Versicherungsanbieter haben Ihre Bedingungen jedoch mittlerweile angepasst und nehmen Covid-19 aus dem Pandemie-Ausschluss aus. Somit wird eine Erkrankung an Covid-19 auch als Abbruchsgrund akzeptiert und es ist Versicherungsschutz gegeben. Die Reiseversicherung erstattet die Kosten für die vorzeitige Rückreise und nicht genutzte Reiseleistungen.
Sie haben Fragen zum Reiseversicherungsschutz unabhängig von Covid-19?
Die häufigsten Fragen rund um die Reiseversicherung und ihre Antworten finden Sie hier.
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