Die meisten Versicherungsbedingungen enthalten eine sogenannten Pandemie-Ausschluss. Dabei handelt es sich um eine Klausel, welche den Versicherungsschutz im Falle von Pandemien oder Epidemien aufhebt. Durch den offiziellen Pandemie-Status von Covid-19 bedeutet dies, dass Ereignisse im Zusammenhang mit Pandemien grundsätzlich nicht versicherbar sind. Konkret heißt das: Weder eine Covid-19-Erkrankung noch eine behördliche Quarantäne sind versicherte Ereignisse und Storno- oder Abbruchskosten werden dementsprechend nicht übernommen. Auch medizinische Behandlungskosten bei einer Covid-19-Erkrankung im Urlaub sind in der Regel aufgrund des Pandemie-Ausschlusses nicht gedeckt.
Glücklicherweise bieten jedoch mittlerweile einige Versicherungsanbieter einen erweiterten Versicherungsschutz an, der auch Schadensfälle im Zusammenhang mit Covid-19 einschließt.