Für die Absicherung von Familien mit Kreditverpflichtungen existiert eine spezielle Form der Lebensversicherung, die als Sicherheit für eine Finanzierung abgeschlossen wird und meist vom Kreditinstitut verlangt wird. Diese sogenannte Ablebensversicherung soll sicherstellen, dass der Kredit im Falle des Ablebens der versicherten Person vor Ablauf der Rückzahlung, durch die Auszahlung einer vereinbarten Versicherungssumme gedeckt wird.
Die Kreditversicherung stellt dementsprechend eine Sicherheit für den Kreditgeber dar, der so nicht das Risiko eingeht, sein Geld im Todesfall des Kreditnehmers nicht zurück zu bekommen. Andererseits bietet eine Kreditversicherung auch eine Absicherung für die Hinterbliebenen, die sich im Todesfall um das Abbezahlen des Kredites keine Sorgen machen müssen.
Eine Spezialform dieser Versicherung stellt die Kreditrestschuldversicherung dar, bei der die Versicherungssumme über die Laufzeit hinweg fällt. Da sich bei einem Kredit mit laufender Rückzahlung die Verbindlichkeit gegenüber dem Geldinstitut (der noch offene Betrag) fortlaufend reduziert, sinkt auch die Summe, die von der Lebensversicherung ausbezahlt werden müsste, um die Restschuld zu decken.
Einige Versicherungen bieten zusätzlich noch die Übernahme der Kreditrate im Falle von Arbeitslosigkeit oder auch Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall.
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