Exzedentenhaftpflichtversicherung

Die optimale Ergänzung zur Privathaftpflicht

  • Übersicht

    Exzedentenhaftpflichtversicherung

    Die Exzedentenhaftpflichtversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Schäden deckt, die über die Leistungen der eigenen Privathaftpflichtversicherung hinausgehen oder einspringt, wenn Ihr Schädiger nicht zahlen kann.

    Sie wird somit auch zu einer Ausfalldeckung für Schadenersatzforderungen, die Ihnen zugesprochen werden. Inkludiert ist auch eine Rechtsschutzdeckung für die Durchsetzung von Forderungen aus der Ausfalldeckung, das bedeutet die Versicherung springt ein, wenn eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt und der Schadenersatz vom Dritten nicht einbringbar ist. Die Exzedentenhaftpflichtversicherung ist ausschließlich als Zusatzdeckung zu einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung wirksam - sie setzt also den Bestand einer Privathaftplicht- oder einer Haushaltsversicherung voraus.

    Sie ist eine optimale Ergänzung und zeigt im Ernstfall hohe Wirkung.

    Exzedentenhaftpflichtversicherung der EFM Versicherungsmakler als perfekte Ergänzung zur Privathaftpflicht

     

    Beispiele aus der Praxis:

    Fahrradunfall mit schweren Verletzungen

    Herr Berger ist mit seinem Fahrrad unterwegs, als ihm plötzlich ein Pudel ins Rad rennt. Dadurch stürzt er schwer und erleidet komplizierte Kopfverletzungen. Herr Schober, der Halter des Hundes, hatte das Tier weder versichert, noch verfügt er über finanzielle Mittel, um für den entstandenen Schaden in Höhe von EUR 50.000 aufzukommen. Da kein Versicherungsschutz aus einer Haftpflichtversicherung besteht und Herr Schober nach Vorlage des rechtskräftigen Gerichtsurteils und Vollstreckungsbescheides Insolvenz anmeldet, leistet die Exzedentenhaftpflichtversicherung.

    Familien-Schiunfall

    Familie Huber fährt mit ihrem kleinen Sohn Peter zum Schifahren. Bei der Abfahrt stürzt Peter unglücklich. Frau Huber, die hinter ihm fährt, kann aufgrund zu hoher Geschwindigkeit und zu geringem Abstand nicht mehr bremsen und kollidiert mit Peter, der dadurch verletzt wird. Herr Huber, der als Schlusslicht fährt, verfügt über eine Privathaftpflichtversicherung, in der Frau Huber und Peter mitversichert sind. Da zwischen Frau Huber und Peter aber ein Verwandtschaftsverhältnis besteht, deckt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden von Peter nicht. Hier springt nun die Exzedentenhaftpflichtversicherung ein und bezahlt Peter ein Schmerzengeld.

    Brand im Berufspraktikum

    Die Tochter des Versicherungsnehmers absolviert ein Berufspraktikum. Durch eine nicht ausreichend gelöschte Zigarette setzt sie versehentlich den Mülleimer im Pausenraum in Brand. Der Schaden wird glücklicherweise schnell entdeckt, für die Rußschäden muss sie dennoch einstehen. Die Exzedentenhaftpflicht kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf.

    Verlust von geliehenen Gegenständen

    Herr Kramer hat sich für seinen Urlaub von seiner Bekannten Frau Meister eine hochwertige Fotokamera ausgeliehen. Diese fällt ihm leider hinunter und wird dabei irreparabel beschädigt. Frau Meister fordert Schadenersatz in Höhe von EUR 850. Die Exzedentenhaftpflicht springt ein.

    Ehrenamtliche Tätigkeiten

    Die ehrenamtlich für die Kirche tätige Frau Clausen beschädigt während eines Krankenbesuchs durch unsachgemäße Handhabung ein Krankenbett. Das Krankenhaus, als Geschädigter, fordert Ersatz für den entstandenen Schaden. Die Exzedentenhaftpflicht kümmert sich darum! Unentgeltliche Freiwilligenarbeit und soziales Engagement gelten als mitversichert, hierunter fällt z.B. Kranken- und Altenpflege, Behinderten-, Kirchen- und Jugendarbeit in Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Interessensverbänden, bei der Freizeitgestaltung, in Sportvereinigungen, Musikgruppen, bei Pfadfindern oder gleichartig organisierten Gruppen.

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