Bewilligung und Registrierung
Ein durch die Luft fliegendes Gerät stellt eine gewisse Gefahr für die körperliche Unversehrtheit dar. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber schon früh erkannt, weshalb eine Bewilligung oder zumindest eine Registrierung der Drohne bei der Austro Control Pflicht ist.
Jedoch muss nicht jede Drohne bewilligt werden. Die neue Drohnenverordnung der EU, die seit 31. Dezember 2020 in Kraft ist, kategorisiert Drohnen nach Gewicht, Verwendungszweck und Risiko. Im „offenen“ Anwendungsbereich, der für die gewöhnliche Hobbynutzung gilt, ist keine Bewilligung notwendig, sondern nur die Registrierung, welche einfach online durchgeführt werden kann. Ausführlichere Informationen darüber, wann eine Registrierung und Bewilligung notwendig sind, sind unter dem Link der AustroControl zu finden: https://www.dronespace.at/
Versicherungsschutz für die Drohne
Je nach Klassifizierung ist bei der Registrierung auch ein Nachweis über eine entsprechende Versicherungsdeckung notwendig. Bei der sogenannten „Drohnenversicherung“ handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung, die Schäden übernimmt, welche durch den Einsatz der Drohne entstehen. Das bedeutet: Verursachen Sie mit Ihrer Drohne einen Schaden und werden Forderungen an Sie gestellt, überprüft die Haftpflichtversicherung diese und wehrt diese – je nach Rechtmäßigkeit der Forderung – ab oder reguliert sie.
Doch welches Versicherungsangebot ist das richtige? Während man bei der Registrierung der Drohne zwar das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachweisen muss, wird der Versicherungsschutz selbst nicht von der Austro Control geprüft. Was tatsächlich versichert ist, liegt also in Ihrem Verantwortungsbereich. Dies kann dann zum Problem werden, wenn man als Laie den falschen oder einen unzureichenden Versicherungsschutz auswählt und im Schadensfall ohne ausreichende Deckung dasteht. Denn in diesem Fall wird das Privatvermögen zur Haftungsgrundlage herangezogen.
Die reguläre Haftpflichtversicherung, die Sie vermutlich in Ihrer Haushaltsversicherung inkludiert haben, schließt Schäden durch die Verwendung von Luftfahrzeugen im Regelfall aus. Daher ist eine spezielle Drohnenversicherung anzuraten. Doch nicht jede Drohnenversicherung deckt alle Eventualitäten ab! Es gibt Versicherungen, die beispielsweise keine Ausfallsschäden ersetzen, was schnell zu einem Problem wird, wenn man zum Beispiel mit seiner Drohne den örtlichen Zugverkehr lahmlegt oder eine Massenkarambolage auf der Autobahn auslöst. Dies kann existenzbedrohende Schadenersatzforderungen nach sich ziehen, welche durch das Versicherungsunternehmen nicht gedeckt sind. Auch Geldstrafen bei nicht ordnungsgemäßer Benutzung können sehr hoch ausfallen.
Um sich sorgenfrei dem Flugvergnügen widmen zu können, ist eine umfassende Drohnenversicherung essenziell. Drohnenversicherungen sind nicht teuer und schützen Sie vor nicht kalkulierbaren Risiken – unter der Voraussetzung, dass sie richtig abgeschlossen werden.
Ein weiteres sinnvolles Versicherungsangebot stellt die Drohnenkaskoversicherung dar. Bei den meist sehr hohen Preisen der Fluggeräte ist es von Vorteil, sich nicht nur gegen etwaige Folgen eines Schadens zu versichern, sondern auch das Gerät selbst versichern zu lassen, um beispielweise bei einem Totalschaden nicht gezwungen zu sein, sich auf eigene Kosten ein neues Gerät anzuschaffen. Die Entschädigungen bei einer Drohnenkaskoversicherung umfassen meist Sachschäden durch Bedienungsfehler, Anprall, Bodenstürze, Bruchschäden und auch vorsätzliche Beschädigung durch Dritte. Auch nach Ablauf der gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsfrist beziehungsweise Garantie kommt eine Drohnenkaskoversicherung auch für eine Beschädigung oder Zerstörung des Geräts durch Konstruktions- oder Materialfehler auf. So ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite und kann sich sorgenfrei dem Spaß am Fliegen widmen.