Zahnersatzversicherung
Wenn die zweiten Zähne Schaden nehmen, kommen häufig hohe Kosten auf Sie zu. Das gilt insbesondere, wenn ein Zahnersatz notwendig wird. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel lediglich die (Teil-)Kosten für herausnehmbaren Zahnersatz wie Prothesen – die Kosten für Brücken, Kronen oder ähnlichen festsitzenden Zahnersatz müssen Sie hingegen selbst tragen.
Eine Zahnersatzversicherung bietet eine Basisabsicherung gegen hohe Kosten, die von der Sozialversicherung nicht übernommen werden. Bisher war die Versicherung von Zahnersatz lediglich im Rahmen einer umfassenden privaten Krankenversicherung möglich, das hat sich jedoch geändert: Dank neuer Entwicklungen am Versicherungsmarkt kann eine Zahnersatzversicherung erstmals unabhängig als Einzelversicherung abgeschlossen werden. Zum kleinen Preis – Einstiegsprämien liegen unter 20 € und kosten damit nicht mehr als der Handyvertrag oder das Streaming-Abo – können damit hohe Kosten, die schnell im vierstelligen Bereich liegen, abgedeckt werden.
Was ist versichert?
Eine gute Zahnersatzversicherung leistet beim Verlust Ihrer zweiten Zähne und übernimmt – abzüglich der Ersatzleistung der Sozialversicherung – bis zu 90 % der Kosten für Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen sowie auch Reparaturen des Zahnersatzes. Dabei sind im besten Fall auch sämtliche zusätzliche Kosten rund um die Zahnersatzbehandlung wie Kosten für Anästhesie, Laborarbeiten, Materialien und auch Funktionstherapie inkludiert.
Die Highlights
- einfacher Vertragsabschluss ohne Gesundheitsfragen
- keine Wartezeit: Deckung ab dem nächsten Tag
- freie Arztwahl
- weltweiter Versicherungsschutz
- gestaffelte Versicherungssumme bis zu 3.000,- Euro
- volle Versicherungssumme bei Unfall
Darauf sollten Sie achten:
Zahnersatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit bieten in der Regel eine gestaffelte Versicherungssumme an. Das bedeutet für Sie: Die maximale Leistung der Versicherung erhöht sich pro Jahr. Ist ein Zahnersatz in Folge eines Unfalls notwendig, steht jedoch ab Versicherungsbeginn die volle Versicherungssumme zur Verfügung.
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