Winterreifenpflicht in Österreich
Überraschender Schneefall im Oktober oder November und viele österreichischen Städte versinken im Chaos. Jahr für Jahr sorgen derartige Wintereinbrüche immer wieder für Verzweiflung bei Autofahrern und für viele Unfälle. Wichtig dabei: die Winterreifenpflicht gilt bei winterlichen Fahrverhältnissen auch außerhalb der gesetzlichen Frist zwischen 01. November und 15. April. Daher ist ein rechtzeitiger Reifenwechsel empfehlenswert.
Was passiert bei einem Unfall mit Sommerreifen im Winter? Wer die Winterreifenpflicht missachtet und bei winterlichen Fahrbahnbedingungen ohne passende Bereifung unterwegs ist und andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, riskiert eine Strafe von bis zu 5.000 Euro. Zusätzlich dazu kann ein derartiges Fehlverhalten auch zu Folgen beim Versicherungsschutz führen. Die Haftpflichtversicherung leistet zwar auch in einem solchen Fall grundsätzlich, kann aber beim Versicherungsnehmer bis zu 22.000 Euro zurückfordern („regressieren“), eine Kaskoversicherung kann die Leistung sogar zur Gänze ablehnen.
Ihr EFM Versicherungsmakler wünscht eine gute Fahrt und steht für Fragen gerne zur Verfügung!
Finden Sie Ihren Versicherungsmakler
ganz in Ihrer Nähe!
Jetzt kostenlos und unverbindlich anfragen
oder wenden Sie sich direkt an ein Büro in Ihrer Nähe