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Wasserschäden und 72-Stunden-Regel

Der Sommer steht vor der Tür und somit auch die Hauptreisezeit des Jahres. Wieder zurück vom Urlaub oder dem Wochenendtrip freut man sich auf ein gemütliches Zuhause. Umso größer ist der Schock, wenn man bei der Rückkehr Haus oder Wohnung unter Wasser vorfindet.

Ein Wasserrohrbruch, ein geplatzter Waschmaschinenschlauch oder ein Heizungsleck – grundsätzlich sind Leitungswasserschäden in der Eigenheimversicherung und der Haushaltsversicherung gedeckt, solange diese nicht eigenverschuldet sind.

Die meisten Versicherungsverträge beinhalten jedoch im Rahmen der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers die sogenannte 72-Stunden-Regelung: Verlässt man das Haus beziehungsweise die Wohnung länger als 72 Stunden am Stück, so muss man Vorkehrungen gegen eventuelle Wasserschäden treffen. Ist man also über das Wochenende nicht zu Hause oder verreist für längere Zeit, muss der Hauptwasserhahn abgedreht werden, um der Regel gerecht zu werden. Wird das nicht gemacht, kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung verweigern.

Ihr EFM Versicherungsmakler informiert Sie gerne darüber, wie streng die einzelnen Versicherungen diese Regelung handhaben. Einige Gesellschaften bestehen etwa nur im Winter auf das Abdrehen des Hauptwasserhahns.

Mehr zu Ihren Obliegenheiten bei den einzelnen Versicherungen lesen Sie hier.

Prävention von Wasserschäden

Unser Tipp: Mit einem motorbetriebenen Kugelhahn mit Elektronik kann die Wasserzufuhr beim Verlassen des Hauses bewusst abgesperrt werden. Mittels Taster, beispielsweise neben der Eingangstüre, wird der Hauptwasserhahn bequem und einfach abgedreht. Die Gefahr eines Wasserleitungsschadens wird damit gebannt und die 72-Stunden-Regelung eingehalten.

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