News

Versicherungsschutz von klein auf

Welche Versicherung braucht mein Kind und wo ist es automatisch mitversichert? Frisch gebackene Eltern sehen sich mit zig Herausforderungen konfrontiert und der Versicherungsschutz bleibt dabei oftmals auf der Strecke. Aber nicht nur als Neu-Mama oder Neu-Papa sollte man sich mit dem Versicherungsschutz der Kinder beschäftigen, sondern vielmehr laufend damit auseinandersetzen. Denn: Mit dem Nachwuchs müssen sich unter Umständen auch die Versicherungen mitentwickeln.

Ob zu Hause, beim Sport oder in der Freizeit – passieren kann immer etwas. Die täglichen Herausforderungen als Eltern bringen Familien manchmal an ihre Grenzen. Mama und Papa sein ist schon schwer genug, deshalb ist es umso wichtiger, sich auf den Versicherungsschutz verlassen zu können, wenn doch mal etwas passiert. Geschieht ein Unfall, verursacht das Kind einen Schaden oder kommt es gar zu einem Rechtsstreit, kann das neben der nervlichen Belastung schnell auch zum finanziellen Problem werden. Welcher Versicherungsschutz für Ihr Kind bereits ab der Geburt besteht und welche Versicherungen zusätzlich zu empfehlen sind, haben wir für Sie zusammengefasst.

An erster Stelle steht die Gesundheit unserer Kinder – und die ist in Österreich in der Regel gut abgesichert: Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Mit der Geburtsbestätigung des zuständigen Standesamtes können Sie Ihr Kind bei der Krankenkasse anmelden. Haben Mutter und Vater verschiedene Versicherungsträger (z.B. ÖGK und SVA) so ist es möglich, das Kind bei beiden Elternteilen mitzuversichern und somit die Vorteile beider Sozialversicherungsträger zu nutzen. Bei der privaten Krankenversicherung verhält es sich ähnlich. Hier kann das Neugeborene innerhalb der ersten Lebenswochen ohne Gesundheitsprüfung in die Polizze der Eltern eingeschlossen werden.

Doch nicht nur Krankheiten sind ein Gesundheitsrisiko, auch ein Unfall ist schnell passiert. Hier ist der Schutz für Kinder jedoch nur teilweise gegeben: Die Erstversorgung ist in jedem Fall durch die gesetzliche Krankenversicherung gegeben, die Behandlungskosten nach Unfällen bezahlt. Für Folgeschäden nach einem Unfall kommt prinzipiell die Unfallversicherung auf. Aber: Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Kindern erst ab dem verpflichtenden Kindergartenjahr und nur bei Unfällen die im Kindergarten, in der Schule, auf dem Hin- und Rückweg oder bei Kindergarten- oder Schulveranstaltungen passieren. Bei Unfällen im Haushalt, in der Freizeit oder im Urlaub besteht kein Schutz. Bedenkt man, dass drei Viertel aller Unfälle zu Hause oder in der Freizeit passieren, so wird klar, dass es sinnvoll ist, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Insbesondere, da eine private Unfallversicherung in etwa so viel kostet wie ein Zeitungsabonnement. Besteht bereits eine Polizze der Eltern, können Kinder gegen eine relativ geringe Prämienerhöhung in die Polizze der Eltern eingeschlossen werden, es gibt aber auch zahlreiche gute und günstige Familienunfallprodukte.

Mit Kindern ist immer was los. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt zwar nicht davor, dass zu Hause etwas zu Bruch geht, übernimmt aber grundsätzlich berechtigte Schadenersatzverpflichtungen Dritter wenn ihr Kind etwa das Eigentum eines anderen beschädigt, beziehungsweise wehrt für Sie auch ungerechtfertigte Ansprüche ab. Das gilt für Ansprüche, die aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht resultieren, sofern das Schadenereignis der Gefahr des täglichen Lebens entspringt. Bei den meisten Versicherungen sind Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben, bis zum 18. beziehungsweise je nach Versicherung maximal bis zum 27. Lebensjahr (solang diese kein eigenes Einkommen beziehen) im Haftpflichtschutz der Eltern mitversichert. In den meisten Fällen ist die Haftpflichtversicherung Teil der Haushaltsversicherung.

Bei der Rechtsschutzversicherung können Kinder grundsätzlich mitversichert werden, dies kann aber zu einer Prämienerhöhung führen. Aber Achtung: Rechtsstreitigkeiten in Erb- und Familienangelegenheiten (z.B. Fragen zur Vormundschaft oder Pflege) sind in der Rechtsschutzversicherung nicht automatisch mit abgedeckt. Mit einem Familienrechtsschutz können Sie sich und Ihre Familienangehörigen (im Haushalt lebende Ehegatten / Lebensgefährten und minderjährige Kinder) absichern und zusätzlich den Versicherungsschutz im Bereich Familienrecht abdecken.

Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie gerne, wie Sie Ihre Kinder optimal absichern können, um für alle Situationen im Leben gerüstet zu sein.

Jetzt kostenlos und unverbindlich anfragen

oder wenden Sie sich direkt an ein Büro in Ihrer Nähe

Anfrageformular

Jetzt kostenlos und unverbindlich anfragen