News

Versicherungsschutz und Leasing

Ein neuwertiges Auto fahren und dabei finanziell flexibel bleiben – das Leasing von Kraftfahrzeugen wird auch bei Privatpersonen immer beliebter. Interessant wird das Konzept insbesondere durch das Ausbleiben der hohen Anschaffungsinvestition und durch die Option, das Auto nach Ende der Laufzeit vom Leasinggeber zurückkaufen zu lassen. Allerdings liegen die Pflege, Wartung und gegebenenfalls Reparatur des Wagens in der Verantwortung des Nutzers. Was bedeutet das nun für die Versicherung?

Da die Leasinggesellschaft weiterhin Eigentümer des Wagens bleibt, schreibt diese selbstverständlich einen ausreichenden Schutz vor, um einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit des Leasingnehmers im Schadensfall vorzubeugen. Beim sogenannten All-Inclusive Leasing etwa wird der Versicherungsschutz bereits vom Leasinggeber abgeschlossen und in den Leasingraten inkludiert. Doch auch wenn man sich gegen diese Variante des Leasings entscheidet, müssen genaue Bestimmungen laut Leasingvertrag erfüllt werden. So verlangt jeder Leasingvertrag zumindest eine Teilkaskoversicherung und in der Regel sogar eine Vollkaskoversicherung.

Häufig wird die Versicherung außerdem zu Gunsten des Leasingunternehmens vinkuliert, was bedeutet, dass dem Gläubiger das Recht eingeräumt wird, Auszahlungen aus dem Versicherungsverhältnis zu bestimmen. Für Leasingnehmer heißt das in der Praxis, dass im Falle eines Unfalles oder einer Beschädigung die Versicherungsleistung im Normalfall an die Reparaturfirma, in bestimmten Fällen, wie zum Beispiel bei einem Totalschaden, jedoch an die Leasingfirma geleistet wird.

Wichtig ist auch, dass man sich des Restwertrisikos bewusst ist, sollte man sich für die Variante des Restwertleasings entscheiden. Bei dieser Leasingvereinbarung wird zu Beginn der Vertragslaufzeit jener Wert festgelegt, den der Wagen am Ende der Leasingzeit noch haben soll. Je höher dieser Wert ausfällt, desto niedriger sind die Leasingraten. Bei der Rückgabe des Autos ermittelt ein Gutachter dann den tatsächlichen Wert des Fahrzeuges, den Zeitwert. Liegt dieser Wert nun unter dem vereinbarten Restwert, so wird die Differenz als Nachzahlung fällig. Hier liegt auch das große Risiko dieser Leasingvariante, da hier nicht nur Beschädigungen des Autos eine Rolle spielen, sondern auch unvorhersehbare Faktoren wie politische Entscheidungen oder der Imageverlust des Herstellers die Marktlage verändern können.

Während man sich vor dem Risiko des Restwertes bei der Rückgabe des Wagens als Leasingnehmer nicht schützen kann, so gibt es jedoch die Option sich davor zu schützen, was passiert, wenn man das Fahrzeug gar nicht mehr retournieren können sollte. Besonders finanziell kritisch kann die Rückzahlung des Restwertes für den Leasingnehmer nämlich werden, wenn das Auto einen Totalschaden erleidet oder es zu einem Verlust oder Diebstahles des Fahrzeuges kommt. Im Falle eines völligen Wertverlustes erstattet die gewöhnliche KFZ-Versicherung lediglich den Wiederbeschaffungswert des Wagens. Der vereinbarte Restbetrag laut Leasingvertrag ist in der Regel jedoch noch um einiges höher, insbesondere in den ersten Jahren des Leasings. Durch den Einschluss einer GAP-Deckung in die KFZ-Versicherung soll genau diese Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der noch fälligen Restwertzahlung geschlossen werden. Das bedeutet, dass mit dem Abschluss dieser Vereinbarung im Falle eines Totalschadens von der Versicherung der Betrag ersetzt wird, der aufgrund der Abrechnung des Leasingvertrages fällig wird, und Sie sich um etwaige Differenzkosten keine Sorgen machen müssen.

Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie gerne genauer und vergleicht Leasing-Angebote unabhängig zu Ihrem Vorteil.

Jetzt kostenlos und unverbindlich anfragen

oder wenden Sie sich direkt an ein Büro in Ihrer Nähe

Anfrageformular

Jetzt kostenlos und unverbindlich anfragen