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Versicherungsschutz beim Skikurs

Die Weihnachtsferien stehen vor der Tür und die Skisaison ist bereits im Gange. Viele Familien nutzen die freie Zeit und starten mit den Kindern auf die Piste. Egal ob es die ersten Erfahrungen auf Skiern sind oder die Fahrtechnik perfektioniert werden soll, zahlreiche Kinder und Jugendliche besuchen einen Skikurs.

Während die Kinder ihren Spaß haben, fragen sich viele Eltern wie es denn überhaupt mit der Versicherung aussieht. Wer haftet wann, welche Versicherung leistet bei einem Unfall, wo sind die Kids mitversichert und welche Versicherung ist überhaupt notwendig und sinnvoll?

Ist Ihr Kind mit der Schule auf Skikurs, so ist es im Rahmen des Schulausfluges versichert. Der Skikurs muss dabei von der Schule bei der AUVA gemeldet werden, sodass die ganze Klasse inklusive Begleitpersonen versichert ist. Besucht Ihr Kind privat, ohne schulischen Hintergrund, einen Skikurs, sieht die Lage anders aus. Geschieht hier ein Unfall, so zählt das als Freizeitunfall. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt zwar die anfallenden Behandlungskosten, alles was jedoch darüber hinaus geht (z.B. Kosten für eventuelle Folgeschäden bei dauernder Invalidität) wird nicht übernommen. Die Kinder sind auch nicht über die Skischule versichert – diese haftet nur, wenn der Skilehrer die Aufsichtspflicht verletzt hat.

Wie ist Ihr Kind nun optimal abgesichert?

Eine private Unfallversicherung deckt Bergungskosten (z.B. Hubschrauberbergung), Unfallkosten (z.B. Therapiekosten) sowie Pflege und Betreuungskosten, sie übernimmt  auch Kosten für Heilbehelfe und bietet Schutz bei dauernder Invalidität. Dabei gilt sie auch bei Freizeitunfällen - und das in der Regel weltweit und rund um die Uhr. Bei den meisten Versicherungsprodukten können die Kinder in die Unfallversicherung der Eltern eingeschlossen werden. Auch eine eigene Unfallversicherung für das Kind ist möglich und in manchen Fällen sinnvoll.

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