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Versicherungsschutz bei Blitzschlag

Sommer ist nicht nur die Zeit der Freibäder, Gastgärten und Urlaube – leider gehören zu den heißen Temperaturen auch immer wieder starke Gewitter. Dabei kommt es leider häufig zu Schäden durch Blitzschlag. Doch was ist dabei zu beachten? Und wann zahlt die Versicherung?

Für den Schutz des Wohnungsinhaltes bei Blitzschlag ist eine Haushaltsversicherung notwendig. Diese deckt viele Gefahren wie zum Beispiel Leitungswasser- und Sturmschäden oder auch Schäden durch Einbrüche und vieles mehr. Zusätzlich deckt die Haushaltsversicherung unter anderem sogenannte Feuerschäden, zu denen auch der Blitzschlag zählt.

Unterschied - direkter oder indirekter Blitzschlag

Schlägt ein Blitz direkt in ein Haus ein und richtet Schäden an den angeschlossenen Elektrogeräten sowie dem Gebäude selbst und dessen Installationen an, so spricht man von Schäden durch direkten Blitzschlag. Leider kann es auch zu Schäden von Elektrogeräten kommen, wenn der Blitz nicht direkt in das Gebäude, sondern beispielsweise in einen Strommast in der Nähe einschlägt. Durch diese Überspannung können Geräte große Schäden davontragen. Ob der Schaden an einem Elektrogerät nach einem indirekten Blitzschlag gedeckt ist, hängt vom Gerät selbst ab. So sind Geräte in Dauernutzung (Kühlschrank, Fernseher, Herd, usw.) gedeckt, Geräte mit Gelegenheitsnutzung (Staubsauger, Mixer, Bohrmaschine) nicht.

Wichtig ist, den Schaden genau zu dokumentieren und unverzüglich Ihrem EFM Versicherungsmakler zu melden. Dieser unterstützt Sie im weiteren Schadensfall und steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Hier geht es zum richtigen Verhalten bei Blitzschlag

 

 

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