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Versicherungsschaden richtig melden

Ein Schaden ist schnell passiert: Ein Blechschaden beim Auto, ein Wasserschaden in der Küche oder das beschädigte Handy des Kollegen. Wer jetzt überstürzt oder in Panik die Versicherung anruft und womöglich auch noch versehentlich falsche oder widersprüchliche Angaben macht, kann im schlimmsten Fall seinen Versicherungsschutz verlieren. Aus diesem Grund lautet die wichtigste Regel im Schadensfall: Bleiben Sie ruhig und informieren Sie Ihren EFM Versicherungsmakler. Den Rest, sprich die Meldung an die Versicherung und die Schadensabwicklung, übernehmen wir für Sie!

So melden Sie uns den Schaden richtig:

Versuchen Sie schon bei Bekanntwerden des Schadens so viele Details wie möglich zu dokumentieren. Mit den Fragen „Wann?“, „Wo?“, „Wer?“, „Wie?“, „Was?“ können Sie die meisten Gegebenheiten abdecken. Bleiben Sie dabei unbedingt bei der Wahrheit – falsche Angaben können als Versicherungsbetrug gesehen werden und führen weiters zur Leistungsfreiheit der Versicherung.

Tritt ein Schaden ein, zählt es zu Ihren Obliegenheiten, den Schaden und die Folgen zu minimieren. Das heißt: Feuer löschen, nach einem Wasserschaden aufräumen, trocknen und Folgeschäden verhindern und so weiter.

WANN?

Geben Sie Datum und Uhrzeit des Schadenereignisses so genau wie möglich an. Warten Sie mit der Schadensmeldung nicht zu lange, ansonsten kann Ihnen ein Fristversäumnis angelastet werden.

WO?

Wo genau ist der Schaden passiert? Bei vielen Versicherungen ist der Schadensort für eine Deckung oder Nichtdeckung ausschlaggebend, z.B. bei der Reiseversicherung oder Haushaltsversicherung.

WER?

Geben Sie genau an, wer am Schadensgeschehen beteiligt ist, also die Kontaktdaten von Schädiger, Geschädigtem und möglichen Zeugen. Geben Sie auch an, wenn Sie zu beteiligten Personen in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen oder diese im gleichen Haushalt leben.

WIE?

Beschreiben Sie möglichst genau, wie sich das Schadenereignis zugetragen hat. Machen Sie Fotos und notieren Sie den Schadenshergang im Detail. Machen Sie auf keinen Fall ein Schuldeingeständnis, auch wenn eine andere Person Ihnen die Schuld zuschreibt. Die Schuldfrage zu klären ist Sache der Versicherung.

WAS?

Machen Sie Fotos vom Schaden und führen Sie eine Schadensdokumentation mit Hilfe von Anschaffungsrechnungen und einer Auflistung aller beschädigten beziehungsweise betroffenen Gegenstände.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihren EFM Versicherungsmakler – wir beraten Sie gerne im Detail.

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