Versicherung zu spät gezahlt
Sollte eine Versicherung nicht bzw. zu spät eingezahlt werden, so kann das grundsätzlich im Schadensfall zur vollständigen Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sich der Schaden in einem Zeitraum ereignet hat, der nicht bezahlt wurde. Bei Nichteinzahlung der Erstprämie kann die Versicherung außerdem vom Versicherungsvertrag zurücktreten, bzw. bei Nichteinzahlung eine Folgeprämie den Vertrag kündigen. Gerade bei einer Krankenversicherung kann das große Auswirkungen haben.
Können bei meiner Autoversicherung meine Kennzeichen abgenommen werden?
Im Bereich der KFZ Haftpflichtversicherung ist die Situation etwas komplizierter, da es sich bei der KFZ Haftpflicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung handelt. Wird diese Versicherung nicht eingezahlt, so kann es neben dem Verlust des Versicherungsschutzes auch zu einer Kennzeichenabnahme seitens der Polizei und damit einem vorrübergehenden Entzug der Zulassung für den Straßenverkehr, kommen.
Sollten es bei Ihnen also zu einer derartigen Situation kommen, melden Sie sich rechtzeitig bei Ihrem EFM Versicherungsmakler, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht!
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