Vereine boomen - doch wer haftet?
Egal bei welchem Verein man nun Mitglied ist, die Haftungsfrage spielt spätestens dann eine Rolle, wenn man Vereinsfunktionär ist. Obleute, Rechnungsprüfer, Kassiere usw. können unter Umständen für Schäden, die den Verein betreffen, haftbar gemacht werden.
Generell haftet ein Verein mit seinem Vermögen für seinen Verbindlichkeiten selbst. Organwalter, wozu Vorstandsmitglieder und Funktionäre gehören, und Vereinsmitglieder haften persönlich nur dann, wenn sich dies aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder auf Grund persönlicher rechtsgeschäftlicher Verpflichtung ergibt. Vereinsorgane können für ihr Verhalten gegenüber dem Verein selbst haftbar gemacht werden. Dies dann, wenn sie die gebotene Sorgfalt nicht eingehalten haben und ihnen ein Verschulden (bei unentgeltlicher Tätigkeit ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wenn nicht anderes vereinbart oder in den Statuten festgelegt ist) vorgeworfen werden kann.
Darüber hinaus kann es auch zu einer zivilrechtlichen Haftung des Vereins und der Vereinsorgane gegenüber Dritten kommen z.B. jemand verletzt sich auf einem Vereinsfest auf dem schuldhaft keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Zusätzlich kann es auch zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit kommen.
Um den Verein selbst richtig abzusichern, sind also eine Vereinshaftpflichtversicherung sowie eine Vereinsrechtsschutzversicherung (insbesondere für den Bereich des Strafrechts) empfehlenswert, um gegen eventuelle Schadenersatzforderungen seitens Dritter sowie strafrechtliche Belange geschützt zu sein.
Darüber hinaus sollten auch die Funktionäre entsprechend versichert sein, damit diesen durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit nicht hohe Kosten, z. B. durch anwaltliche Verteidigung, entstehen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie oder Ihr Verein ausreichend oder richtig geschützt sind, oder Sie weitere Fragen haben, berät Ihr EFM Versicherungsmakler Sie jederzeit gerne.
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