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Unfallrisiko E-Bike & Rundumschutz

Mit den ersten Sonnenstrahlen erwachen auch die Lebensgeister und die Lust, an die frische Luft zu kommen und sich sportlich zu betätigen. Der Trend E-Bike hat sich dabei über die letzten Jahre klar herauskristallisiert und bringt jedes Jahr aufs Neue auch Bewegungsmuffel dazu, sich auf das Fahrrad zu wagen.

Im Jahr 2018 war bereits jedes dritte der österreichweit verkauften Fahrräder mit einem Elektromotor ausgestattet – und dieser Trend setzt sich weiterhin fort. Besonders gerne machen Senioren von der neuen Form der Mobilität Gebrauch, darunter viele, die sich ohne elektrische Unterstützung vermutlich nicht mehr auf ein Fahrrad setzen würden.

Unglücklicherweise bringt die neu gewonnene Mobilität aber auch nicht zu unterschätzende Risiken mit sich. Verletzungsanalysen zeigen, dass E-Biker sich durchschnittlich schwerer verletzen als Fahrer eines herkömmlichen Rades. Im Jahr 2020 waren rund die Hälfte der Verunglückten bei Radunfällen mit einem E-Bike unterwegs. Besonders gefährdet ist dabei die Bevölkerungsgruppe über 50 Jahre, welche 78 % der verunglückten und 65 % der verletzten E-Bike-Fahrer ausmacht.

Neben Risikobewusstsein, einer realistischen Selbsteinschätzung und der richtigen Ausrüstung sollte auch der Versicherungsschutz im Gepäck nicht fehlen. Denn: Auch die größte Vorsicht kann einen Unfall nie ausschließen.

Über eine private Unfallversicherung sollte jeder Freizeitsportler verfügen. Diese deckt – im Gegensatz zur staatlichen Unfallversicherung, die ausschließlich Unfälle an der Arbeits- oder Ausbildungsstätte sowie am direkten Hin- oder Heimweg deckt – Freizeit- und Sportunfälle, und das in der Regel sowohl weltweit als auch rund um die Uhr.

Verursacht man mit dem Elektrorad einen Unfall und verletzt Dritte oder beschädigt deren Eigentum, haftet man gewöhnlich für den entstandenen Schaden. Während Ansprüche von Unfällen mit dem herkömmlichen Rad in der Regel durch die in der Haushaltsversicherung inkludierten Privathaftpflichtversicherung gedeckt werden, gilt das für E-Bikes nicht immer!

Je nach individuellen Versicherungsbedingungen gelten bestimmte Grenzwerte bis wann ein E-Bike als Fahrrad gewertet wird. Dementsprechend sollte man seine Haftpflichtversicherung unbedingt vor dem Kauf eines Elektrofahrrads auf Herz und Nieren prüfen. Denn: Besteht kein Versicherungsschutz, haftet man mit dem gesamten Privatvermögen (wie seinem Sparbuch, Haus oder anderen Anlagen), was bei einem Unfall mit Personenschaden durchaus existenzbedrohend sein kann! Ist das E-Bike über die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt, sollte daher eine gesonderte Haftpflichtversicherung für das Bike abgeschlossen werden.

Als Rundumschutz für Ihr E-Bike gibt es die Möglichkeit, eine E-Bike-Versicherung abzuschließen.  Je nach gewünschtem Versicherungsschutz, kann diese Versicherung fürs E-Bike beispielsweise eine Haftpflichtdeckung, einen Diebstahlschutz oder eine Kaskoversicherung für Schäden am E-Bike, welche durch Sturz oder Unfall verursacht werden enthalten.

Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie gerne zu Deckungslücken und Ihrem optimalen Versicherungsschutz.

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