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Unfälle in der Therme

In der kalten Jahreszeit zieht es uns wieder vermehrt in Thermen und Hallenbäder. Ein bisschen Plantschen, Rutschen oder sich eine Auszeit im Spa- und Saunabereich nehmen. In Thermenanlagen oder Hallenbädern lauern aber auch zahlreiche Gefahren. Doch wer haftet bei einem Unfall?

Liest man die AGBs von Thermenanlagen, so nehmen sich diese ziemlich schnell aus der Haftung. Gehaftet wird meist nur für „Schäden, die dem Gast durch rechtswidriges Verhalten seitens der Therme“ zugefügt wurden. Weiters wird in den meisten Fällen auch keine Haftung für „Stürze oder gesundheitliche Schäden infolge der Benutzung der Thermen-, Spa-, Sport- und Vergnügungsanlagen (Fitnessgeräte, Rutsche, Kinderspielplatz, …)“ übernommen. Das heißt also, in den meisten Fällen ist der Gast selbst schuld, wenn etwas passiert. Die Therme übernimmt weder die Verantwortung noch werden Kosten für entstandene Schäden übernommen, es sei denn die Unfallursache war tatsächlich ein Mangel oder ein Fehler seitens der Therme.

Da gerade im Kinder- und Rutschenbereich schnell etwas passieren kann, stellt sich die Frage wer für die Behandlungskosten und etwaige Folgekosten aufkommt. Behandlungskosten infolge eines Badeunfalls übernimmt die Sozialversicherung. Folgekosten (Heilkosten, Unfallrente, Reha-Kosten, …) werden von einer privaten Unfallversicherung übernommen. Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten über den Unfallhergang bzw. die Haftung sind Sie mit einer Rechtsschutzversicherung gut beraten. Diese klärt für Sie Haftungsfragen und vertritt Sie im Ernstfall vor Gericht. Gerade bei Rutschunfällen ist auch zu klären, ob und welche anderen Beteiligten involviert sind. Wurden Badegäste aufgrund Ihres Verschuldens (z.B. Missachtung der Rutschordnung) verletzt, so leistet Ihre private Haftpflichtversicherung Schadenersatz bzw. wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Unser Tipp: Ist es zu einem Unfall mit Verletzungen in der Therme oder im Hallenbad gekommen, so melden Sie diesen umgehend der Betriebsleitung und dokumentieren Sie den Unfallhergang. Sind Sie der Ansicht, dass der Unfall aufgrund von Sicherheitsmängel oder Defekten zustande gekommen ist, sollten Sie unbedingt eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.

Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie gerne und unabhängig rund um Ihren Versicherungsschutz.

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