Risiko Ski-Unfall
Wintersport erfreut sich größter Beliebtheit und ein großer Teil der Österreicher besitzt eigene Ausrüstung um sich bestens ausgestattet auf die Pisten zu stürzen. Weniger Gedanken macht man sich dabei im Vorfeld leider um den ausreichenden Versicherungsschutz – dabei sind gerade eine private Unfallversicherung sowie eine Privathaftpflichtversicherung für jeden Wintersportler elementare Versicherungen.
Insbesondere der Verletzungsaspekt sollte beim Skifahren nicht vernachlässigt werden. Statistiken zeigen, dass Wintersportler sich laufend selbst überschätzen und das eigene Fahrkönnen sowie ihre Fitness zu gut beurteilen. Dabei erreicht jeder 5. Geschwindigkeiten von bis zu 80 km/h. Bei einem ungeschützten Aufprall entspricht dies einem Sturz aus dem 7. bis 8. Stock!
Da die gesetzliche Unfallversicherung lediglich Unfälle bei der Arbeit sowie auf dem Weg dorthin oder von der Arbeit nach Hause deckt, besteht nach einem Freizeitunfall wie etwa beim Wintersport prinzipiell kein Anspruch auf eine Leistung aus der staatlichen Unfallversicherung. Die Krankenkasse übernimmt zwar die medizinische Grundversorgung, Folgeschäden für Ihre Gesundheit sind nicht gedeckt und müssen von Ihnen aus der eigenen Tasche finanziert werden. Außerdem – und dies ist gerade beim Alpinsport essentiell – kommt die staatliche Unfallversicherung nicht für kostspielige Bergungen auf.
Eine private Unfallversicherung hingegen schützt sie rund um die Uhr und in der Regel auch weltweit vor Freizeitunfällen und deckt dabei nicht nur die Erstversorgung direkt nach dem Unfall, sondern je nach Versicherungsbedingungen auch Folgeschäden, bleibende Invalidität, Bergungen und Heimtransport vom Unfallort.
Kollisionsunfälle machen zwar einen geringeren Prozentsatz als Unfälle mit Alleinverschulden aus, hier entstehen jedoch mitunter die schwersten Verletzungen. Bei einem Zusammenprall mit Dritten kann es hier auch finanziell schnell brenzlig werden: Schadenersatzforderungen für beschädigte Ausrüstung oder Schmerzensgeld können einem teuer zu stehen kommen. Hier schützt die private Haftpflichtversicherung, die im Normalfall in der Haushaltsversicherung inkludiert ist. Diese prüft den Anspruch auf Schadenersatzforderungen von Dritten, wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab und übernimmt berechtigte Forderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Hilfreich kann auch eine Rechtsschutzversicherung sein, die im Streitfall um die Schuldfrage die Prozesskosten übernimmt.
Dass eine Privathaftpflichtversicherung gravierende finanzielle Folgen abwenden kann, zeigt das folgende Beispiel:
Sandra ist Hobby-Skifahrerin und genießt einen Wochenendausflug in der Hochsaison. Die Piste ist überfüllt und übersichtlich und Sandra übersieht einen anderen Skifahrer. Beim Versuch auszuweichen verliert sie die Kontrolle und rast in eine Übungsgruppe, die mit ihrem Skilehrer gerade pausiert. Beim Zusammenprall werden mehrere Personen verletzt und fordern Schadenersatz sowie Schmerzensgeld, darunter auch der Skilehrer, der zusätzlich noch von mehreren Wochen Verdienstausfall betroffen ist und dafür Schadenersatz fordert. Glücklicherweise hat Sandra eine Privathaftpflicht, welche die Forderungen prüft und übernimmt.
Wäre Sandra jedoch mit ihrem Mann oder den Kindern zusammengestoßen, hätte die Lage nochmals anders ausgesehen. Eine Privathaftpflichtversicherung schließt nämlich Ansprüche von Familienangehörigen und Personen aus dem gleichen Haushalt aus! Hier schafft jedoch die Exzedentenhaftpflichtversicherung Abhilfe, die eine Erweiterung zur Privathaftpflicht darstellt und eine höhere Versicherungssumme zur Verfügung stellt.
Abseits der markierten Pisten stellen Lawinen die größte Gefahrenquelle dar und können einen schnell in Lebensgefahr bringen. Daher sollte man sich dort auch nur mit entsprechendem Know-How bewegen und immer auf seine Sicherheit bedacht sein! Lawinen können aber nicht nur einen selbst in Gefahr bringen, sondern auch die Sicherheit anderer Personen und deren Hab und Gut bedrohen – und das kann schnell existenzbedrohende Kosten ins Rollen bringen. Wer haftet, wenn eine Lawine ausgelöst wird, erfahren Sie in unserem Blog rund um die Lawinengefahr!
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