Risiken bei Haushaltsversicherung
Hier also einige Beispiele, damit Sie wissen worauf Sie achten müssen:
Leitungswasser
Grundsätzlich sind Rohrbrüche und deren Folgeschäden in einer Haushalts- oder Eigenheimversicherung gedeckt. Eine wichtige Obliegenheit, die im Schadenfall dazu führen kann, dass die Versicherung die Zahlung ablehnt, gibt es allerdings:
Sind Sie länger als 72 Stunden (3 Tage) nicht zu Hause, muss der Hauptwasserhahn abgedreht werden. Passiert das nicht und geschieht in der Zwischenzeit ein Leitungswasserschaden, kann die Versicherung die Zahlung ablehnen!
Einbruchdiebstahl
Leider gibt es immer wieder Fälle von Einbrüchen, bei denen die nichts ahnenden Opfer gerade zuhause im Garten ihre Arbeit verrichten und nicht selten gelangen die Täter unauffällig durch die nicht abgesperrte Haustür. Die Versicherung lehnt daraufhin die Zahlung einer Entschädigung ebenso ab, wie bei Einbruch durch ein gekipptes Fenster im Erdgeschoß. Der Versicherungsnehmer müsste in dem Fall nämlich nachweisen, dass der Einbrecher auch durch ein geschlossenes Fenster eingebrochen wäre. In der Praxis gestaltet sich das häufig als unmöglich.
Kerzen- und Fettbrand
Schäden die durch brennen gelassene Kerzen oder in Brand geratenes Fett am Herd entstanden sind, fallen meist dem Begriff „grobe Fahrlässigkeit“ zum Opfer. Durch den grob fahrlässig herbeigeführten Schadenfall lehnt die Versicherung die Deckung ab, da man die Gefahrenquelle in einem solchen Fall nicht für 1 Minute aus dem Auge lassen sollte. Viele Versicherungen ermöglichen aber den Einschluss der groben Fahrlässigkeit in den Versicherungsverträgen.
Diese Punkte zählen zu den wichtigsten Punkten, die leider häufig unterschätzt werden. Als EFM Versicherungsmakler ist es unser Auftrag, Sie vor solchen Schäden zu bewahren und Sie zu unterstützen, wenn ein solcher Ernstfall tatsächlich eintreten sollte. Mehr Informationen zu möglichen Deckungen bekommen Sie bei Ihrem EFM Versicherungsmakler.
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