Praktischer Reise-Komplettschutz
Die Jahresreiseversicherung ist unter Umständen schon ab der dritten Reise eine attraktive Alternative zum punktuellen Reiseversicherungsschutz. In einer Reiseversicherung können u.a. folgende Leistungen – zumeist für die Dauer eines Jahres – gedeckt werden:
- die zusätzlichen Rückreisekosten, falls Sie die Reise aus einem versicherten Grund abbrechen müssen
- der Zeitwert für das Reisegepäck, falls es auf der Reise gestohlen wird oder beim Transport abhanden kommt
- Such- und Bergungskosten bei Unfall, Berg- oder Seenot
- die Mehrkosten für Nächtigung und Verpflegung, falls Sie Ihre Abfahrt/Ihren Abflug versäumen
- die Kosten für den Transport ins Krankenhaus und Ihre ärztliche Behandlung, falls Sie im Ausland einen Unfall haben oder unerwartet akut erkranken
- weltweiter 24-Stunden-Notruf und Soforthilfe
Die Deckung der Behandlungskosten im Ausland gehört zu den wichtigsten Leistungen der Reiseversicherung. Denn die e-Card wird nur im EU-Raum akzeptiert – und auch da nur in öffentlichen Krankenhäusern und bei Ärzten mit Kassenvertrag. Mit ein paar weiteren Ländern gibt es Sozialversicherungsabkommen betreffend Krankenversicherung, in vielen Ländern leistet die Gebietskrankenkasse nur teilweisen Ersatz für die tatsächlich angefallenen Kosten.
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