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Pflichten als Versicherungsnehmer

Wer Werte schafft, der ist auch bestrebt, diese so gut als möglich abzusichern. Da wir nicht alle Eventualitäten vorhersehen können und auf viele Ereignisse keinen Einfluss haben, bietet es sich natürlich an, dass wir für unsere Habseligkeiten einen entsprechenden Versicherungsschutz erwirken.

Wer sein Haus oder seine Wohnung samt Inhalt absichern will, der greift zur Eigenheim- und Haushaltsversicherung. Der Versicherungsschutz der Eigenheimversicherung erstreckt sich auf das Gebäude und seine Anbauteile und die Haushaltsversicherung schützt den Wohnungsinhalt.

Wie bei jeder Versicherung treffen den Versicherungsnehmer auch bei der Eigenheim- und Haushaltsversicherung Sorgfaltspflichten, sogenannte Obliegenheiten. In den meisten Fällen hat der Versicherungsnehmer einen Informationsvorsprung gegenüber dem Versicherer, er kennt das zu versichernde Gebäude und dessen Schwachstellen und hat als erster Kenntnis davon, wenn etwas passiert. Die Versicherungsverträge sehen daher Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Eintritt eines Versicherungsfalles und nach dem Eintritt des Versicherungsfalles vor. Bevor es zu einem Schadensfall gekommen ist, also im Wesentlichen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, den Versicherer über alle Umstände aufzuklären, die für die Übernahme der Gefahr durch den Versicherer von Bedeutung sind. In der Praxis bedeutet dies, dass man dem Versicherer Informationen gibt, aus denen dieser das Risiko eines Versicherungsfalles errechnen kann. Neben dem Errichtungsjahr des Gebäudes sind z.B. auch dessen Bauart oder seine Ausstattung von Bedeutung. Der Versicherer selbst fragt für gewöhnlich bei Vertragsabschluss, ob dem Versicherungsnehmer Gefahrenumstände bekannt sind. Wenn Sie einen Versicherungsmakler haben, dann geht dieser mit Ihnen alles Punkt für Punkt durch, sodass nichts übersehen wird und Sie Ihrer Verpflichtung gegenüber dem Versicherer vollumfänglich nachkommen.

Nach Abschluss des Vertrages dürfen Sie nichts tun, was die vom Versicherer übernommene Gefahr erhöhen würde. Wer etwa seine bestehende Hobbybrauerei im Keller in eine gewerbliche Ginbrennerei umfunktioniert, erhöht nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes nicht nur den Alkoholgehalt im Keller, sondern auch die damit verbundene Gefahr für den Versicherer.

Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten führt dazu, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktreten kann und im Falle eines Schadens auch keine Leistung erbringen muss.

Die meisten Eigenheim- und Haushaltsversicherungsverträge sehen auch „Sicherheitsvorschriften“ vor, welche vom Versicherungsnehmer bestimmte Handlungen fordern, die den Eintritt des Versicherungsfalles vermeiden sollen. Dazu gehört z.B. das Absperren und Entleeren von Wasserleitungen im Winter, wenn sich der Versicherungsnehmer über einen längeren Zeitraum nicht im Gebäude aufhält oder das Schließen der Fenster um einen Einbruch zu verhindern. Auch sich aus dem Gesetz oder behördlichen Auflagen ergebende Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. Dabei ist z.B. an behördliche Vorgaben zur Ausführung einer Heizungsanlage zu denken.

Der Verstoß gegen die vereinbarten Sicherheitsvorschriften kann ebenfalls zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen bzw. kann dieser entsprechend den Vertrag kündigen, wenn er von der Verletzung einer Sicherheitsvorschrift erfährt.

Nach Eintritt des Versicherungsfalles sind Sie verpflichtet, dem Versicherer den Schadenseintritt umgehend zu melden und ihm sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die dieser benötigt, um den Versicherungsfall entsprechend beurteilen zu können. Also: „Was ist passiert und wie hoch ist der Schaden?“. Grundsätzlich gilt, dass man nach einem versicherten Schaden nicht sofort alle Schäden beseitigen sollte, damit der Versicherer alles dokumentieren kann.

Gerade Schäden am Gebäude oder am Wohnungsinhalt können kostspielig sein, sodass man als Versicherungsnehmer natürlich verhindern möchte, dass der Versicherer leistungsfrei wird. Wenn Sie darauf achten, dass Sie die Ihnen auferlegten Obliegenheiten einhalten, so müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wichtig ist auch, dass Sie sich im Falle von Veränderungen an Ihrem Eigenheim bzw. im Falle eines Schadens an Ihren Versicherungsmakler wenden, damit dieser Sie entsprechend unterstützen kann.

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