Motorradversicherungen
Neben einem einwandfrei gepflegten Motorrad, der körperlichen und geistigen Fitness des Fahrers sowie der richtigen Schutzbekleidung, ist auch eine wirklich gute Motorradversicherung für die Sicherheit der Motorradfahrer, aber auch aller anderer Verkehrsteilnehmer, wichtig. Die wichtigste Versicherung ist dabei die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist in Österreich Pflicht und ohne diese dürfen Sie Ihr Motorrad auf öffentlichen Straßen nicht fahren. Bestandteil der Haftpflichtversicherung ist auch die motorbezogene Versicherungssteuer. Weiters sollten Sie sich noch überlegen, wie umfangreich Sie Ihr Bike bzw. Fahrer und Beifahrer zusätzlich absichern wollen.
Teilkasko, Vollkasko, Insassenunfallversicherung – was ist sinnvoll?
Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung schützt vor Kosten, die Sie mit dem Motorrad bei einem Unfall an anderen Fahrzeugen oder Personen verursachen und wehrt unberechtigte Ansprüche eines Unfallgegners ab. Sie übernimmt aber keine Kosten am eigenen Fahrzeug. Dafür benötigen Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung ersetzt zusätzlich Kosten bei Schäden durch Naturgewalten, Unfällen mit Tieren sowie Glasbruch. Einige Motorradversicherungen bieten Schutz bei Diebstahl auch bereits in der Teilkasko an. Eine Vollkaskoversicherung schützt noch weitreichender, ist meist aber auch teurer. Sie bietet Schutz bei Schäden, welche Sie selbst verschuldet haben und zahlt bei Park- und Vandalismusschäden. Eine Vollkasko ist besonders dann empfehlenswert, wenn Sie ein teures Motorrad besitzen oder Ihr Bike fremdfinanziert haben. Doch Achtung: Bei grober Fahrlässigkeit oder beim Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zahlt auch die Kaskoversicherung nicht.
Jeder der öfter unterwegs ist und dabei jemanden mitnimmt, sollte auch über eine Insassenunfallversicherung nachdenken. Mit dieser können Personenschäden aller In- bzw. Aufsassen infolge eines Unfalls versichert werden. Eine Insassenversicherung macht durchaus Sinn, denn neben teuren Rettungs- und Spitalkosten können besonders dauerhafte Schadensforderungen aufgrund Invalidität, Arbeitsunfähigkeit oder sogar Entschädigungen und Unterhaltsleistungen aufgrund eines Unfalls mit Todesfolge schnell in die Millionenhöhe steigen. Haben Sie eine private Unfallversicherung, deckt diese meist auch die Leistungen aus der Insassenunfallversicherung. Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie gerne über die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse.
Empfehlenswert ist auch eine Rechtsschutzversicherung. Diese deckt Kosten im Falle eines Rechtstreits, z.B. nach einem Unfall. Der Rechtsschutz für das KFZ kann einzeln oder im Rahmen eines Privatrechtschutzpaketes abgeschlossen werden.
Kein Versicherungsschutz bei getunten Mopeds?
Der Traum vieler Jugendlicher: ein eigenes Moped. Ein Stück Freiheit und Unabhängigkeit und vor allem Mittel zum Zweck um von A nach B zu kommen. Allerdings sind Mopeds mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit limitiert und so manchem geht das nicht schnell genug. Warum also nicht selbst Hand anlegen und das Gefährt ein bisschen „frisieren“? Klingt verlockend, ist aber nicht nur strafbar, sondern kann im Fall eines Unfalles auch noch zu Problemen mit der Versicherung führen. Wird man mit einem getunten Moped bei einer Polizeikontrolle erwischt, kann das bis zu 5.000 Euro Strafe bedeuten und die Kennzeichen werden eingezogen.
Und was passiert bei einem Unfall?
Steht dieser mit der baulichen Veränderung in Zusammenhang (wenn man z.B. schneller als 45 km/h unterwegs war), sind die Folgen durch die Versicherung nicht gedeckt. Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar in Vorleistung den Schaden des Unfallgegners, wird jedoch vom Mopedlenker Regress (bis 22.000 Euro) fordern. Die Kaskoversicherung wird den Schaden wahrscheinlich ebenfalls ablehnen, es sei denn das Moped wird als Motorrad umtypisiert und zugelassen. Auch beim Rechtsschutz kann die Versicherung die Leistung ablehnen. Da Sie mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs waren, handelt es sich um eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung und daher kann diese die Leistung verweigern. Dasselbe gilt für die Unfallversicherung.
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