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Mitführpflichten für Autos im Ausland

In Österreich gehören Verbandskasten, Warnweste und Warndreieck zur Pflichtausstattung jedes Autos. Doch wenn man im Ausland unterwegs ist, können andere Bestimmungen gelten. Hier eine Liste die Sie über Mitführpflichten in den häufigsten Urlaubsdestinationen aufklärt:

LänderVerbandszeugWarnwesteWarndreieckErsatzlampenSonstiges
DeutschlandPflichtMitführpflicht, TragepflichtPflicht-Tragbare, gelb blinkende Warnleuchte (Kfz über 3,5t)
Frankreich-Mitführpflicht, Tragepflicht
(alle Insassen)
PflichtPflicht-
GriechenlandPflicht-Pflicht-Feuerlöscher
Italien-TragepflichtPflicht--
KroationPflichtMitführpflicht,
Tragepflicht
(alle Insassen)
Pflicht (2tes für Gespannfahrer)PflichtFeuerlöscher für gewerbliche Fahrzeuge
SlowakeiPflichtMitführpflicht, TragepflichtPflicht-Reservereifen
SlowenienPflichtMitführpflicht, TragepflichtPflicht (2tes für Gespannfahrer)--
Spanien-Mitführpflicht (griffbereit), TragepflichtPflicht (2 Stück)-Reservereifen
TschechienPflichtMitführpflicht, TragepflichtPflichtPflichtReservereifen
TürkeiPflicht-Pflicht (2 Stück)-Feuerlöscher
UngarnPflichtTragepflicht
(alle Insassen)
Pflicht--

(Quelle: ÖAMTC)

Warnweste*
Hierbei gilt es zwischen der Tragepflicht und der Mitführpflicht zu unterscheiden. Die Tragepflicht bedeutet, dass im Falle einer Panne oder eines Unfalls eine Warnweste getragen werden muss. Die Mitführpflicht besagt, dass Warnwesten auch ohne Notsituation mitgeführt werden müssen. Die Tragepflicht selbst besteht in den meisten europäischen Ländern.

Ersatzlampen*
Bei Ersatzlampen gilt zu beachten: Die Vorschrift für das Mitführen von Ersatzlampen gilt nur für Leuchtmittel, die man auch selbst austauschen kann – also nicht für Xenon- oder LED-Lampen.

Ersatzreifen*
Sofern ein Ersatzreifen nicht serienmäßig vorhanden ist, muss ein Reparaturset- oder Spray mitgeführt werden.

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