Mit Winterreifen im Sommer unterwegs
Der tatsächliche Zeitpunkt für den Reifenwechsel sollte jedes Jahr individuell je nach Wetterlage bestimmt werden. Einen universell gültigen Zeitpunkt dafür festzulegen ist kaum möglich. Das liegt daran, dass die gesetzliche Winterreifenpflicht zwar jedenfalls zwischen 1. November und 15. April gilt, jedoch auch darüber hinaus bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen! Das bedeutet: Auch vor dem 1. November oder nach dem 15. April sind Sie verpflichtet, mit Winterreifen unterwegs zu sein, wenn Schnee, Eis oder Matsch es verlangen. Da solche Wetterlagen durchaus auch im April noch vorkommen, sollte man die Reifen daher nicht zu früh wechseln.
Viele Österreicher fahren mit den Winterreifen gleich noch durch den Sommer – insbesondere, wenn das Profil der alten Winterreifen für eine weitere Saison bereits zu stark abgenützt ist, bevor diese dann endgültig entsorgt werden. Grundsätzlich gibt es zwar keine Sommerreifenpflicht, allerdings sollte diese Gewohnheit dennoch hinterfragt oder zumindest bedacht werden. Denn: Der Bremsweg verlängert sich mit Winterreifen bei sommerlichen Temperaturen mitunter deutlich. Außerdem sind der Grip und die Fahrzeugstabilität tendenziell stark verschlechtert, die Reifen verschleißen schneller und auch der Spritverbrauch kann sich im Vergleich zum Spritverbrauch mit Sommerreifen drastisch erhöhen.
In manchen Fällen kann sich die falsche Bereifung durchaus auch auf den Versicherungsschutz auswirken! Kommt es zu einem Unfall, der durch die falsche Bereifung mitverschuldet ist, kann die KFZ-Versicherung im schlimmsten Fall die Leistung verweigern.
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