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Im Schadensfall das Richtige tun

4,9 Milliarden Euro an Schadensleistungen haben Österreichs Sachversicherer 2016 ausbezahlt. Doch damit die Schadensabwicklung reibungslos funktioniert, müssen sich Versicherte an bestimmte Pflichten – sogenannte Obliegenheiten – halten.

Eine kaputte HiFi-Anlage durch indirekten Blitzschlag, eine von Vandalen zerkratzte Autotür, ein Leitungswasserschaden in der Wohnküche – für die Betroffenen ist jeder Schadensfall mit Stress und Aufregung verbunden. Dennoch heißt es nach einem Schadensfall besonnen zu handeln! Regel Nummer eins: Den Schaden dem Versicherer unverzüglich melden.

Ist nicht unmittelbar Gefahr im Verzug, sollte an der Schadenssituation nichts beseitigt oder verändert werden, damit keine Spuren verwischt werden. Ausgenommen sind Handlungen zur Verminderung des Schadens – z.B. das Auspumpen eines überfluteten Kellers. Dokumentieren Sie Schäden am besten durch Fotos und bewahren Sie zerstörte Gegenstände auf.

Der Versicherer ist berechtigt, von Ihnen Auskünfte und Belege zu verlangen, die zur Feststellung des Schadensfalls und des Umfanges der Leistungspflicht dienen. Befolgen Sie am besten die Weisungen des Versicherers. Eine Auflistung der beschädigten, zerstörten oder entwendeten Gegenstände, Rechnungsbelege und Fotos erleichtern die Abwicklung im Schadenfall.

Unser Tipp: Kontaktieren Sie uns nach einem Schadensfall so rasch wie möglich. Wir unterstützen Sie nach Kräften und sorgen dafür, dass Sie nichts übersehen und bei der Schadenabwicklung alles seine Richtigkeit hat.

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