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Haftungsfalle Drohne
Schon ein kleiner Flugfehler kann beträchtlichen Schaden anrichten. Die Bandbreite reicht von Beschädigungen an Stromleitungen, Autos, Flugzeugen und Gebäuden bis hin zu Verletzungen an Menschen.
Die Versicherungs- und Bewilligungspflicht für Drohnen ist davon abhängig, in welche Kategorie die jeweilige Drohne fällt und ob sie privat oder gewerblich genutzt wird. Die folgende Aufzählung gilt für privat genutzte Drohnen:
- Drohnen mit maximal 250 g Abfluggewicht werden als „Spielzeug“ klassifiziert. Sie müssen eine maximale Flughöhe von 30 Metern einhalten und sind nicht versicherungspflichtig. Achtung: In manchen privaten Haftpflichtversicherungen im Rahmen der Haushaltsversicherungen sind auch Spielzeugdrohnen von der Deckung ausgeschlossen!
- Flugmodelle unter 25 kg, die nicht unter „Spielzeug“ fallen, unterliegen dem Luftfahrtgesetz. Für Sie besteht Versicherungspflicht.
- Sobald diese Modelle mit Kamera betrieben werden, ist neben einer Haftpflichtversicherung auch die Bewilligung durch die Luftfahrbehörde Austro Control erforderlich.
Auf Nummer Sicher gehen Sie mit einer Drohnenversicherung. Sie ersetzt Sach- und Personenschäden, die Prämien sind u.a. davon abhängig, ob die Drohnen privat oder gewerblich genutzt werden.
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