Gepäckverlust im Urlaub
Obwohl die Verlustrate der Gepäckstücke mit 5,57 falsch gehandhabten Koffern per 1.000 Passagieren laut dem SITA BAGGAGE IT INSIGHTS Report derzeit auf dem Tiefstand ist, bedeutet das leider immer noch, dass nach einem durchschnittlichen Flug mit 200 Passagieren, statistisch gesehen, nach der Landung immer noch ein bis zwei Reisende vergeblich auf ihren Koffer warten, diesen verspätet oder beschädigt erhalten.
Wenn die Wartehalle sich langsam leert, das Gepäckband schlussendlich zum Stillstand kommt und der eigene Koffer noch immer nicht hier ist, sollte man das unverzüglich der Airline melden und das entsprechende PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen. Das sollte unbedingt noch am Lost & Found Schalter passieren, denn sobald der Passagier den Flughafen verlässt, liegt auch die Beweislast bei ihm.
Kann das Gepäck nicht ausfindig gemacht werden, so liegt es bei der Airline, notwendige Ersatzkleidung und Toilettenartikel zu finanzieren – das jedoch nicht unbegrenzt, sondern in der Regel bis zu einer Maximalhöhe von 1.300 Euro. Geregelt wird das durch das Montrealer Abkommen, welches international gültig ist, sofern Abflugs- und Zielland den Vertrag unterzeichnet haben. Es liegt außerdem in der Verantwortung des Passagiers die Notwendigkeit der Einkäufe zu begründen und die Ausgaben so minimal wie möglich zu halten; Shopping in der Designerboutique auf Kosten der Fluglinie ist also keine Option.
Um dem ganzen Ärger des Gepäcksverlustes vorzubeugen, können auch Sie als Fluggast Vorkehrungen treffen. So sollte zum Beispiel der Abschnitt für das Gepäck beim Check-in immer sofort kontrolliert und sichergestellt werden, dass wirklich der richtige Zielflughafen angegeben ist. Insbesondere bei Transferflügen kann es hier zu Verwechslungen kommen.
Die alten Banderolen am Koffer sollten immer spätestens vor dem nächsten Flug entfernt werden. Ansonsten könnte es passieren, dass der Scanner die doppelten Angaben nicht erkennt und das Gepäck in einer Sackgasse des Systems landet.
Kofferanhänger mit der Zielort-Adresse beim Hinflug beziehungsweise der Heimatadresse beim Rückflug, helfen ebenso, den verlorengegangenen Koffer zumindest schnellstmöglich an den richtigen Ort zu bringen. Zur Sicherheit kann auch noch ein Zettel mit der Adresse in den Koffer gelegt werden, für den Fall, dass der Anhänger abreißen sollte.
Doch während Vorsorge gut ist, so können diese Maßnahmen den Schadensfall dennoch nicht immer verhindern. Den umfangreichsten Schutz bietet eine Reiseversicherung, die eine Gepäckversicherung inkludiert. Diese kümmert sich nicht nur um eventuell auf dem Flug verlorengegangenes Gepäck, sondern auch um Beschädigungen oder Verluste auf der Reise und ersetzt in solchen Fällen die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert des Gepäcks beziehungsweise bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Leider ist man nie, auch bei Wochenendtrips, vor Schäden oder Diebstahl der Koffer sicher, weshalb dieses Modul der Reiseversicherung immer empfehlenswert ist.
Beim Abschluss einer Jahresreiseversicherung mit inkludierter Gepäckversicherung müssen Sie sich keine Sorgen mehr um jegliche Reisen innerhalb der nächsten 12 Monate machen und können auch beruhigt ganz spontan verreisen.
Gerade bei der Gepäckversicherung lohnt der Blick auf die Versicherungssumme im Detail. Nicht selten werden hier nämlich durch den Versicherer weitere Einschränkungen vorgenommen und eigene Höchstgrenzen für bestimmte Gegenstandsgruppen wie elektronische Geräte festgelegt. Wer also mit dem neuen Notebook reist, sollte sicherstellen, hier eine ausreichend hohe Summe zur Verfügung zu haben.
Für weitere Fragen steht Ihr EFM Versicherungsmakler gerne zur Verfügung und findet gemeinsame mit Ihnen die Reiseversicherung, die am besten zu Ihnen passt.
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