Fahrzeugeinbrüche
Nur schnell zur Tankstelle hinein, um zu bezahlen oder nochmal in den Supermarkt laufen, um rasch etwas zu holen, das man vergessen hat – das dauert kaum zwei Minuten und was soll schließlich schon passieren? Bei solchen und ähnlichen Gelegenheiten freuen sich KFZ-Einbrecher diebisch über das Smartphone in der Mittelkonsole, die Handtasche am Beifahrersitz, das teure Navigationsgerät an der Windschutzscheibe oder jetzt in der Weihnachtszeit auch um Taschen voller Weihnachtseinkäufe.
Wertgegenstände, Bargeld und Dokumente sollten nach Möglichkeit niemals im Auto aufbewahrt werden, denn während viele Österreicher offensichtlich vollstes Vertrauen in die Einbruchssicherheit ihres Fahrzeuges haben, stellt dieses bei Weitem keinen Tresor dar. Lässt sich die Aufbewahrung von Wertgegenständen für eine kurze Zeitspanne nicht vermeiden, sollte das Eigentum in jedem Fall zumindest außerhalb des Sichtfeldes verwahrt werden.
Zahlt die Versicherung?
Sollte es trotz Vorsichtsmaßnahmen zu einem Einbruch kommen, stellt sich die Frage nach der Versicherungsdeckung. Die Abwicklung eines Fahrzeugeinbruchs über die Versicherung stellt sich in der Realität meist schwieriger dar, als man es als Laie vermuten würde. Insbesondere Inhaber einer Kaskoversicherung fühlen sich häufig gegen alle Risiken abgesichert und übersehen dabei, dass es sich um eine Autoteileversicherung handelt, die den Fahrzeuginhalt in der Regel ausschließt. Zwar deckt bereits eine Teilkaskoversicherung die Einbruchsschäden am Auto, die durch das Aufbrechen verursacht wurden sowie den Diebstahl fest verbauter Teile wie etwa des fest installierten Radios oder des ab Werk integrierten Navigationsgerätes, die Handtasche gehört jedoch nicht zur Fahrzeugausstattung.
Persönliche Gegenstände, die Sie im Auto aufbewahrt haben, werden nach einem Einbruchdiebstahl von der KFZ-Versicherung in der Regel nicht ersetzt. Mittlerweile bieten jedoch viele Versicherungen Zusatzdeckungen an, die persönliche und Wertgegenstände bei Einbruchdiebstahl mitversichern. Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Innerhalb der Zusatzdeckung werden häufig Bargeld und Geldwerte, technische Geräte, Schmuck und ähnliches in jedem Fall ausgeschlossen.
Auch die Deckung der Haushaltsversicherung erstreckt sich in der Regel nur auf den versicherten Wohnraum. Häufig besteht zwar auch eine Außenversicherung innerhalb der Haushaltsversicherung, die den versicherten Hausrat auch außerhalb des gewöhnlichen Wohnsitzes deckt, diese gilt jedoch in der Regel nur in Gebäuden. Auch hier bieten Versicherungen jedoch eine Zusatzdeckung an oder inkludieren den Einbruchdiebstahl in ein Fahrzeug in den exklusiveren Paketen der Haushaltsversicherung. Wie immer sollte auch hier ein genauer Blick auf die Versicherungsbedingungen geworfen werden: Häufig werden Bargeld, Schmuck aber auch elektronische Geräte explizit ausgeschlossen.
Ist geklärt, ob der Diebstahl aus dem Fahrzeug von einer Ihrer Versicherungen gedeckt wird, sollten Sie sich in jedem Fall mit den genauen Auflagen auseinandersetzen. In jedem Fall wird der Versicherer die Aufbewahrung außerhalb des Sichtfeldes verlangen. Lasen Sie Smartphone, Geldtasche, Kamera und Co sichtbar am Beifahrersitz oder in der Mittelkonsole liegen, kann die Versicherung die Regulierung verweigern. Außerdem sollte das Auto selbstverständlich vollständig versperrt werden. Achten Sie darauf, dass auch keines der Fenster auch nur einen Spalt breit geöffnet ist und stellen Sie sicher, dass Schiebedach, Verdeck und Kofferraum ebenfalls fest verschlossen sind.
Gerade im Urlaub sollte Acht gegeben werden: Die vollgepackten Autos von Touristen erfreuen sich bei Langfingern besonderer Beliebtheit. Decken weder die Kasko- noch die Haushaltsversicherung einen Diebstahl ab, ist eventuell eine Reisegepäckversicherung interessant, die vor diesem Risiko und vielen weiteren schützt. Wird die Reisegepäckversicherung als Teil einer Jahresreiseversicherung abgeschlossen, gilt diese das ganze Jahr über und je nach Versicherungsbedingungen in vielen Fällen schon sobald man die Ortstafel des Heimatortes hinter sich lässt. Aufzupassen ist jedoch auch hier bei den Konditionen, unter welchen die Versicherung auch tatsächlich leistet: In vielen Fällen besteht der Versicherungsschutz nur tagsüber beziehungsweise nachts in bewachten Garagen und solange das Eigentum von außen nicht einsehbar ist. Im Campingurlaub unterscheiden manche Versicherungen außerdem noch, ob auf einem offiziellen Campingplatz übernachtet wird.
Darauf sollten Sie beim Versperren achten:
Übrigens: Verriegeln Sie Ihr Fahrzeug per Funkfernbedienung, stellen Sie bitte unbedingt sicher, dass das Auto auch tatsächlich versperrt ist. Immer öfter ist von Jamming die Rede, worunter man den Einsatz von Funkblockern versteht, die das Signal Ihres Schlüssels unterbrechen, weshalb Ihr KFZ nicht sperrt. Ein Einbruch ist dementsprechend gar nicht nötig. In einem solchen Fall übernimmt keine Versicherung den entstandenen Schaden. Darauf zu achten, ob der Wagen tatsächlich ein Sperrgeräusch von sich gibt oder ein kurzer Kontrollgriff, um nachzusehen, ob die Tür versperrt ist, lohnt daher!
Verwenden Sie einen Schlüssel mit der Keyless Go Technologie, bei dem sich der Schlüssel nur in der Nähe des Autos befinden muss, um das Schloss zu öffnen, kann dies je nach Modell ein absoluter Glücksfall für Diebe sein. Dieser kann das Signal in manchen Fällen verlängern oder auffangen, speichern und reproduzieren und das fremde Auto mit diesem „selbst programmierten Schlüssel“ einfach aufschließen ohne Spuren zu hinterlassen. Je nach Versicherungsbedingungen decken bestimmte Versicherer sogar diese Art des Einbruchs ab. Ohne sichtbare Einbruchsspuren liegt die Beweislast jedoch beim Versicherungsnehmer, der glaubhaft machen muss, dass das Fahrzeug auch tatsächlich versperrt war – was sich in der Praxis als schwierig gestalten dürfte.
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