Fahrrad weg: Zahlt die Versicherung?
Prinzipiell besteht mittlerweile im Rahmen beinahe jeder Haushaltsversicherung auch ein Schutz gegen Fahrraddiebstahl. Allerdings sind sich viele nicht bewusst, dass der Schaden häufig nur dann übernommen wird, wenn das ordnungsgemäß versperrte Fahrrad aus dem versicherten Wohngebäude, vom eigenen Grundstück oder dem Gemeinschaftskeller entwendet wurde. Wurde das Fahrrad unterwegs gestohlen, oder war es in einem Raum der anderen zugänglich ist nicht mit einem Schloss abgesperrt, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Um dieses Risiko abzusichern, oder wenn im Falle eines teuren Rades die Versicherungssumme der Haushaltspolizze nicht ausreicht, kann eine Fahrraddiebstahlversicherung oder eine Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Diese zahlt je nach Polizze nicht nur bei Diebstahl, sondern unter anderem auch bei Beschädigungen.
Wie steht es mit dem Versicherungsschutz von teuren E-Bikes? Das kommt auf das Modell an, E-Bike ist nicht gleich E-Bike. Solange die Motorleistung 600 Watt nicht übersteigt und die durch Motorleistung erreichte Geschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h beträgt, gilt ein E-Bike ganz einfach als Fahrrad und kann in der Haushaltsversicherung inkludiert werden. Allerdings sollte man bedenken, dass wegen des höheren Anschaffungspreises auch eine höhere Versicherungssumme nötig ist und die Deckungssumme der Haushaltsversicherung beim Diebstahl eines E-Bikes häufig nicht ausreicht. Um sicher Schadenersatz zu erhalten, empfiehlt sich für Besitzer eines Elektro-Fahrrads eine eigene E-Bike-Versicherung mit Diebstahlschutz, die am besten auch Teilediebstahl einschließt sowie eine Haftpflichtversicherung inkludiert.
Expertentipp: Das Fahrrad richtig abzusperren ist der wichtigste Faktor, um einen Diebstahl zu verhindern – und kann je nach Versicherung auch beeinflussen, ob Sie im Schadensfall Anspruch auf eine Entschädigung haben! Interessant ist, dass die herkömmlichen Nummernschlösser oder die beliebten Spiralkabel keinen ausreichenden Schutz darstellen. Erstere können mit einem einfachen Handschneider innerhalb von 10 bis 15 Sekunden entfernt werden, die Spiralkabel halten einem Bolzenschneider nur rund sechs Sekunden stand. Stattdessen sollte man besser in ein Bügel- oder Panzerkabelschloss investieren. Wichtig ist aber nicht nur die Qualität des Schlosses, sondern auch, wie abgesperrt wird. Dabei sollten immer das Vorder- oder Hinterrad und der Rahmen gemeinsam an einer festen Vorrichtung abgeschlossen werden und das Schloss keinesfalls am Boden aufliegen.
Bestenfalls sollten Sie Ihr Fahrrad gleich bei Kauf registrieren lassen. Die Polizei bietet außerdem einen Fahrradpass an, der ausgefüllt und mit Fotos ergänzt werden kann. So haben Langfinger es schwerer, Ihr Rad weiterzuverkaufen und die Wahrscheinlichkeit Ihr Rad wiederzusehen erhöht sich. Wird Ihr Rad einmal gestohlen, erstatten Sie gleich Anzeige und melden Sie den Schadensfall Ihrer Versicherung. Leider erhielten im letzten Jahr, trotz steigender Aufklärungsquote, nur durchschnittlich 8 von 100 Fahrradbesitzern ihr gestohlenes Bike zurück. Am anfälligsten für Diebstahl waren dabei übrigens gebrauchte Fahrräder in gutem Zustand mit einem Wert von weniger als 500 Euro – eine Fahrradversicherung lohnt sich dementsprechend nicht nur für Profisportler und E-Biker, sondern auch für den Hobby-Radler.
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