Diebstahl im Stiegenhaus
Ein Diebstahl im Stiegenhaus passiert leider öfter als gedacht und Täter werden nur äußerst selten ausgeforscht. Was tun in einem solchen Fall? Zahlt die Haushaltsversicherung bei einem derartigen Diebstahl im Stiegenhaus?
Sind die gestohlenen Objekte in einer gemeinschaftlich genutzten Fläche gelagert, so zahlt die Haushaltsversicherung nur, wenn eine Sperrverrichtung wie ein Schloss aufgebrochen wurde. Hier ist wichtig, dass unverzüglich die Polizei verständigt wird. Um eine rasche Schadensabwicklung zu gewährleisten ist es empfehlenswert sämtliche Wertgegenstände mit Fotos zu dokumentieren und Rechnungen auch nach Ablauf von Garantien aufzubewahren. Das erleichtert die Kommunikation mit der Versicherung ungemein.
Da gerade für Diebstähle in Stiegenhäusern oder gemeinsamen Fahrradräumen in der Haushaltsversicherung nur geringe Versicherungssummen vorgesehen sind, empfiehlt es sich wertvolle Gegenstände direkt in der versperrten Wohnung zu lagern. Teure Fahrräder und E-Bikes sollten zusätzlich mit einer Fahrradversicherung geschützt werden, da die Versicherungssummen hierfür in der Haushaltsversicherung oft nicht ausreichen. Zusätzlich dazu deckt eine Fahrradversicherung auch den Diebstahl von Fahrrädern außerhalb des Versicherungsgrundstückes, also auch auf den täglichen Wegen zu Arbeit und Universität sowie bei Ausflügen oder im Urlaub.
In diesem Bereich ist eine eingehende Beratung notwendig um Ihr Hab und Gut wirklich optimal vor derartigen Gefahren mit einer Versicherungslösung zu schützen.
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