Das Risiko für Führungskräfte steigt
Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften für Pflichtverletzungen bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten sowohl gegenüber dem Unternehmen (Innenhaftung) als auch gegenüber außenstehenden Dritten (Außenhaftung) – und zwar uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Die Bandbreite an Verletzungen der unternehmerischen Sorgfalt ist groß. Sie reicht von der Missachtung der Informationspflicht nach einem Hackerangriff auf Kundendaten, über Compliance-Verstöße, Sorgfaltspflichtverletzungen bei unternehmerischen Entscheidungen, Fehler bei der Überwachung und Kontrolle, Versäumnissen gegenüber der Finanz bis hin zu Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzbestimmungen.
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, muss nicht das Unternehmen eine Pflichtverletzung nachweisen, sondern die betroffene Führungskraft muss glaubhaft belegen, dass sie korrekt gehandelt hat. Häufig beurteilen die Gerichte eine vermeintliche Pflichtverletzung erst lange nach der unternehmerischen Entscheidung.
Eine Directors & Officers (D&O) Versicherung schützt Führungskräfte bei nicht vorsätzlichen Verstößen gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht. Sie deckt z.B. die Kosten eines Anwalts bei der Abwehr der oft sehr kostspieligen Schadenersatzansprüche. Werden gerechtfertigte Haftungsansprüche festgestellt, bietet die Versicherungsgesellschaft gemäß Vertragsbestimmungen Schadensersatz.
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