Beim Grillen auf der sicheren Seite
Grundsätzlich muss man immer unterscheiden, was genau passiert und wem es passiert. Wenn der Grillmeister sich beim Grillen selbst verbrennt, so kann er Schutz aus seiner privaten Unfallversicherung erhalten. Diese kommt bis zu gewissen Grenzen für entstandene Kosten nach einem Unfall auf, sorgt im schlimmsten Falle für finanzielle Entschädigungen bei bleibenden Schäden und bietet als Trostpflaster oftmals Schmerzensgeld. Sollte es nach einem Grillunfall zu einem Krankenhausaufenthalt kommen, kann man sich zum Beispiel mithilfe einer privaten Krankenversicherung unter anderem in einer Privatklinik in einem Einzelzimmer ganz auf die eigene Genesung konzentrieren.
Oft geht es aber auch um kleinere Unfälle, die beim Grillen schnell passieren können. Mal eben die heiße Grillzange abgelegt um die hungrigen Gäste mit Nachschub zu versorgen und dabei ganz übersehen, dass sich die glühende Grillzange gerade der Weste der Nachbarin eine zusätzliche Öffnung verpasst. Eine private Haftpflichtversicherung schafft Abhilfe und kommt für einen solchen Schaden auf, vorausgesetzt er wurde nicht vorsätzlich herbeigeführt und der Verursacher ist dafür haftbar.
Mit genügend Vorsicht und Vorbereitung steht einer erfolgreichen Grillfeier natürlich nichts im Wege. Wir wünschen viel Freude und Genuss! Bei Fragen steht Ihnen Ihr EFM Versicherungsmakler mit Rat und Tat zur Seite.
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