Versicherungen für Hotels & Gastronomie

Damit bei Ihrer Versicherung nichts anbrennt

  • Übersicht

    Versicherungen für die Gastronomie

    In der Gastronomie und Hotellerie gibt es von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedliche Versicherungsbedürfnisse. Bei der Erstellung des Versicherungskonzeptes achten wir grundsätzlich auf jene spezifischen Schäden, die im Betrieb am häufigsten auftreten können. Das sind im Wesentlichen vier Risikobereiche:

    • Sachwerte (Gebäude, Einrichtung, Vorräte)
    • Ausfallsgefahr (Betriebsunterbrechung als Folge eines Sachschadens)
    • Schadensersatzansprüche Dritter (wenn durch die unternehmerische Tätigkeit Dritte zu Schaden kommen, Haftpflicht)
    • Mitarbeiterbindung (Personenversicherung)

    Unser Verständnis für Versicherung ist nicht mit einem einmalig erstellten Vertrag abgetan. Wir begleiten Sie tagtäglich. Sollten beispielsweise bauliche Veränderungen durchgeführt werden (Umbau), stehen wir mit versicherungsrelevanten Aspekten zur Seite und unterstützen Sie mit unseren Tipps.

    Die optimale Versicherung für Ihr Hotel und Ihre Gastronomie

    Zusätzlich unterstützen wir Sie mit unserer jahrelangen Expertise gewisse Risiken zu mindern oder im besten Fall zu vermeiden.

    Auch an Absicherungsmöglichkeiten strafrechtlicher Risiken haben wir gedacht und versorgen Sie mit einem passenden Versicherungsschutz, wenn ein Strafverfahren gegen Ihr Unternehmen (gemäß Verbandsverantwortlichkeitsgesetz) eingeleitet werden sollte.

    So ist Ihr Hotel oder Ihr Gastronomiebetrieb bestens geschützt.

    Beispiele zur Gastronomie-Versicherung

    Haftpflicht:
    Der Hotelpage des Hotels X. transportiert das Gepäck eines Gastes in das Zimmer. Aus Unachtsamkeit rutscht der Laptop aus dem Gepäck und fällt zu Boden, wobei dieser leider beschädigt wird. Die Reparaturkosten werden durch die Versicherung ersetzt.

    Betriebsversicherung:

    Durch eine defekte Gastherme brennt das Lokal von Frau S völlig aus. Der entstandene Schaden an der Einrichtung sowie an den Waren wird durch die Feuerversicherung vollständig übernommen. Des Weiteren werden auch, für den Zeitraum der Reparatur, die laufenden Kosten sowie der entgangene Gewinn durch die Betriebsunterbrechungsversicherung übernommen.

  • Absicherungsmöglichkeiten

    Absicherungsmöglichkeiten

      •     Betriebshaftpflichtversicherung
      •     Haftungsabsicherung für Geschäftsführer/Manager (D&O)
      •     Sachversicherung für Betriebsgebäude, Einrichtung und Waren
      •     Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung
      •     Betriebsunterbrechungsversicherung
      •     Technische Versicherung
      •     Transportversicherung
      •     Betriebliche Altersvorsorge
      •     Berufsunfähigkeitsversicherung
      •     Kollektiv-Unfallversicherung
      •     Gruppen-Krankenversicherung
      • Wussten Sie...?

         

        Wussten Sie, dass...

        …Sie auch teilweise für das Abhandenkommen von Sachen Ihrer Gäste teilweise haften, auch wenn Sie kein Verschulden trifft? Dafür sollte man mit einer Betriebshaftpflichtversicherung vorsorgen.

        …Sie darauf achten sollten, ob Sie für Wellness- oder Sportanlagen oder auch Eventveranstaltungen Ihres Hotels oder Gasthofes auch entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz haben?

        Sachschäden durch Umweltstörung nicht automatisch von Ihrer Haftpflichtversicherung umfasst sind?

        …Sie besonders aufgrund Ihrer Tätigkeit, auf sogenannte "Sublimits" in Ihrer Haftpflichtversicherung achten sollten. Diese sind bei vielen Polizzen sehr gering angesetzt. Beispielsweise sind Schäden an fremden Sachen, an denen Sie unmittelbar tätig sind meist nur mit einem geringen "Sublimit" versichert.

        Schäden, die Sie an Ihren gemieteten Geschäftsräumlichkeiten verursachen, in vielen Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen sind? Verursachen Sie etwa einen Brand und das gemietete Objekt wird dabei beschädigt, lehnen viele Versicherungsunternehmen den Schaden ab.

        …gerade die Betriebsunterbrechung (z.B. nach einem Feuerschaden, nach einem Einbruch,...) sowie das Haftpflicht- und Rechtsschutzrisiko für Ihren Betrieb existenzgefährdend sein können? Viele Betriebe haben dieses Risiko nur unzureichend abgesichert.

        …Sie laufend insbesondere die Erhöhung bzw. Reduktion Ihres Deckungsbeitrages sowie Änderungen der Einrichtungs- und Gebäudesummen oder Änderungen Ihres Tätigkeitsumfangs Ihrer Versicherung (Ihrem Versicherungsmakler) bekannt geben sollten? Andernfalls kann in jedem Schadensfall erhebliche Unterversicherung oder auch Leistungsfreiheit drohen.

        …Sie als Betriebsinhaber auch an sich denken sollten? Es gibt hier sehr gute Absicherungsmöglichkeiten, die Sie auf jeden Fall berücksichtigen sollten.

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