Erste gemeinsame Wohnung

Was tun mit dem Versicherungsschutz?

Was passiert beim Zusammenzug mit den Versicherungen?

Der Zusammenzug in die erste gemeinsame Wohnung stellt für junge Paare einen großen Schritt dar und legt die Basis für eine gemeinsame Zukunft. In dieser aufregenden Zeit müssen viele Entscheidungen getroffen und miteinander abgestimmt werden – dabei geht der Versicherungsschutz oft unter.

Seien wir uns ehrlich: Versicherungen sind kein romantisches Thema und beim Aufbauen eines gemeinsamen Haushaltes gibt es eine Vielzahl an Dingen, über die man sich lieber unterhält. Dabei ist aber gerade der Versicherungsschutz eines der wichtigsten Themen: Während eine falsche Absicherung schwerwiegende Folgen nach sich ziehen kann, lässt sich mit dem richtigen Schutz als Paar durch das Zusammenlegen der Versicherungen mitunter eine Menge Geld sparen.

Die wichtigste Versicherung, der man sich beim Zusammenziehen widmen sollte, ist die Haushaltsversicherung. Diese versichert das Wohnungsinventar, sprich euer eigenes Hab und Gut, gegen verschiedenste Gefahren wie etwa Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Glasbruch oder Einbruchdiebstahl. Inkludiert ist in der Regel auch eine private Haftpflichtversicherung – für den Versicherungsnehmer sowie Partner und Kinder, die im selben Haushalt leben – die für Personen-, Sach- und damit verbundene Vermögensschäden aufkommt, die Dritten zugefügt werden.

Expertentipp:
Achtung: Das gilt nicht für Schäden, die ihr am Eigentum eures Partners verursacht, also zum Beispiel wenn ihr aus Versehen das Smartphone des anderen kaputt macht! Dieses Risiko könnt ihr mit Hilfe einer Exzedentenhaftpflichtversicherung decken.

Je nach eurer persönlichen Situation ist die Vorgehensweise unterschiedlich: Die erste Frage, die ihr euch stellen solltet, ist, wie es mit bereits bestehenden Haushaltsversicherungen aussieht. Dabei gibt es drei mögliche Ausgangssituationen:

A)   Ein Partner hat bereits eine bestehende Haushaltsversicherung

B)   Beide Partner haben bereits eine bestehende Haushaltsversicherung

C)   Es besteht noch keine Haushaltsversicherung

Situation A – ein Partner hat bereits eine Haushaltsversicherung

Hat einer der beiden bereits eine eigene Wohnung mit Haushaltsversicherung in seinem Namen, kann der andere Partner beim Einzug in die bestehende Wohnung in jedem Fall problemlos mitversichert werden. Der Versicherungsschutz ist durch die Meldung – egal ob als Haupt- oder Nebenwohnsitz – gegeben, da Haushaltsversicherungen in Österreich generell nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch dessen im selben Haushalt lebenden Partner und die Kinder mitversichern.

Zieht das Pärchen gemeinsam in eine neue Wohnung, kann man sich entscheiden ob die bestehende Versicherung mitgenommen werden soll oder ob man das neue Zuhause mit einer neuen Deckung versichern möchte. Prinzipiell berechtigt der Umzug zu einer vorzeitigen Kündigung trotz vertraglich vereinbarter Laufzeit, die Haushaltsversicherung kann bei Wohnungswechsel also definitiv gekündigt werden. Wichtig ist aber, dass die Kündigung noch vor Umzug und Ummeldung erfolgt, da diese sonst von der Versicherung abgelehnt werden kann.

Ein Vorteil der Mitnahme der alten Versicherung ist der Versicherungsschutz des Eigentums während des Umzuges sowie, dass der Schutz bis man mit dem Siedeln fertig ist an beiden Orten besteht. Schließt man hingegen eine neue Haushaltsversicherung für die neue Wohnung ab, besteht während des Umzuges oft kein Versicherungsschutz.

Wichtig bei Mitnahme der alten Versicherung: Bei einem Umzug in eine neue gemeinsame Wohnung muss der bestehenden Versicherung die neue Größe und Adresse der Wohnung gemeldet werden, damit in weiterer Folge auch die Versicherungssumme – sprich, der vereinbarte Wert eures Wohnungsinhaltes – angepasst werden kann. Die Anpassung dieser Summe kann übrigens auch nötig sein, wenn der Partner in die bereits bestehende Wohnung dazu einzieht, wenn dieser auch eigenen Hausrat mitbringt! Ist die vereinbarte Versicherungssumme nämlich niedriger als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen, kommt es zu einer Unterversicherung. Das kann dazu führen, dass man im Schadensfall nur einen Teil der Kosten ersetzt bekommt!

Zusammengefasst gibt es also folgende Optionen: Bei Zusammenzug in die bereits bestehende und versicherte Wohnung wird der dazu einziehende Partner mitversichert; bei Umzug in eine neue Wohnung kann die Versicherung entweder mitgenommen oder gekündigt werden, je nachdem ob ein neuer Schutz gewünscht ist.

Situation B – beide Partner haben eine bestehende Haushaltsversicherung

Haben beide Partner zuvor schon eine eigene Haushaltsversicherung, ist darauf zu achten, dass durch das Zusammenziehen keine Doppelversicherung entsteht. Damit man bei Zusammenzug nicht doppelt versichert ist, bestehen verschiedene Kündigungsmöglichkeiten:

Ziehen beide Partner gemeinsam in eine neue Wohnung, können beide bestehende Versicherungen aufgrund des Wohnungswechsels gekündigt werden und eine neue Deckung abgeschlossen werden. Alternativ kann aber auch nur einer der beiden die bestehende Versicherung kündigen und die Versicherung des anderen Partners wird auf die neue Wohnung übertragen. Dabei ist zu beachten, dass die Kündigung unbedingt vor dem Umzug und der Ummeldung erfolgen muss, da die Versicherung diese sonst ablehnen kann!

Zieht ein Partner in die bereits bestehende und versicherte Wohnung des anderen, sollte der dazu einziehende Partner seinen Versicherungsschutz der alten Wohnung vor dem Auszug kündigen. Bei der bereits bestehenden Versicherung der dann gemeinsamen Wohnung sollte allerdings in jedem Fall geprüft werden, ob eine Veränderung der Versicherungssumme notwendig ist!

Vergisst man, einen Versicherungsvertrag zu kündigen und es kommt zu einer Doppelversicherung, so stellt diese in den meisten Haushaltsversicherungen ebenfalls einen Kündigungsgrund dar. In diesem Fall muss jedoch in der Regel die „jüngere“ Versicherung gekündigt werden.

Situation C – keiner der Partner hat eine bestehende Haushaltsversicherung

Ziehen beide aus dem Haushalt der Eltern oder einer WG zusammen, besteht oft noch keine eigene Haushaltsversicherung als Versicherungsnehmer, da bisher eine Mitversicherung bestanden hat. Dementsprechend ist der Abschluss einer neuen, gemeinsamen Haushaltsversicherung nötig. Diese versichert dann den gemeinsamen Hausrat und inkludiert auch eine Haftpflichtversicherung für beide Partner.

Expertentipp:
Egal, ob ihr einen bereits bestehenden Vertrag übernehmt oder euch dazu entschließt einen neuen abzuschließen: Stellt sicher, dass eure Versicherung auch tatsächlich euren Bedürfnissen entspricht und ihr in ausreichendem Umfang und Höhe geschützt seid.

Da das Vergleichen von Versicherungen für den Laien aufgrund der vielen komplexen Klauseln im Kleingedruckten schwierig ist, ist es ratsam, sich hierzu von einem objektiven Experten beraten zu lassen. Ein EFM Versicherungsmakler vergleicht für euch als unabhängiger Berater Angebote des gesamten Marktes und findet die für euch optimale Versicherung.

Was passiert mit anderen Versicherungsverträgen beim Zusammenziehen?

Das Führen eines gemeinsamen Haushaltes kann auch Auswirkungen auf andere Versicherungsbereiche haben. Das Zusammenführen von Versicherungen ist jedenfalls sinnvoll! Besteht zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung, kann der Partner mit gleichem Wohnsitz oft ohne Aufpreis mitversichert werden. Auch bei der privaten Krankenversicherung ist das Zusammenführen in der Regel mit Nachlässen verbunden. Selbiges gilt für die private Unfallversicherung, bei der es durchaus Vergünstigungen (z.B. Familientarife) geben kann. Mehr Informationen dazu, worauf ihr beim Zusammenzug in Bezug auf andere Versicherungen achten solltet, hat euer EFM Versicherungsmakler.

Was tun mit...?
KrankenversicherungHaben beide Partner private Krankenversicherungen, ist das Zusammenführen der Polizzen in der Regel mit Nachlässen verbunden.
UnfallversicherungViele Versicherungsanbieter bieten für die private Unfallversicherung Familientarife und ähnliche Vergünstigungen an.
RechtsschutzversicherungIn vielen Fällen kann ein Partner mit gleichem Wohnsitz ohne Aufpreis mitversichert werden.

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Universitätslehrgang Seeburg

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