Hat einer der beiden bereits eine eigene Wohnung mit Haushaltsversicherung in seinem Namen, kann der andere Partner beim Einzug in die bestehende Wohnung in jedem Fall problemlos mitversichert werden. Der Versicherungsschutz ist durch die Meldung – egal ob als Haupt- oder Nebenwohnsitz – gegeben, da Haushaltsversicherungen in Österreich generell nicht nur den Versicherungsnehmer, sondern auch dessen im selben Haushalt lebenden Partner und die Kinder mitversichern.
Zieht das Pärchen gemeinsam in eine neue Wohnung, kann man sich entscheiden ob die bestehende Versicherung mitgenommen werden soll oder ob man das neue Zuhause mit einer neuen Deckung versichern möchte. Prinzipiell berechtigt der Umzug zu einer vorzeitigen Kündigung trotz vertraglich vereinbarter Laufzeit, die Haushaltsversicherung kann bei Wohnungswechsel also definitiv gekündigt werden. Wichtig ist aber, dass die Kündigung noch vor Umzug und Ummeldung erfolgt, da diese sonst von der Versicherung abgelehnt werden kann.
Ein Vorteil der Mitnahme der alten Versicherung ist der Versicherungsschutz des Eigentums während des Umzuges sowie, dass der Schutz bis man mit dem Siedeln fertig ist an beiden Orten besteht. Schließt man hingegen eine neue Haushaltsversicherung für die neue Wohnung ab, besteht während des Umzuges oft kein Versicherungsschutz.
Wichtig bei Mitnahme der alten Versicherung: Bei einem Umzug in eine neue gemeinsame Wohnung muss der bestehenden Versicherung die neue Größe und Adresse der Wohnung gemeldet werden, damit in weiterer Folge auch die Versicherungssumme – sprich, der vereinbarte Wert eures Wohnungsinhaltes – angepasst werden kann. Die Anpassung dieser Summe kann übrigens auch nötig sein, wenn der Partner in die bereits bestehende Wohnung dazu einzieht, wenn dieser auch eigenen Hausrat mitbringt! Ist die vereinbarte Versicherungssumme nämlich niedriger als der tatsächliche Wert der versicherten Sachen, kommt es zu einer Unterversicherung. Das kann dazu führen, dass man im Schadensfall nur einen Teil der Kosten ersetzt bekommt!
Zusammengefasst gibt es also folgende Optionen: Bei Zusammenzug in die bereits bestehende und versicherte Wohnung wird der dazu einziehende Partner mitversichert; bei Umzug in eine neue Wohnung kann die Versicherung entweder mitgenommen oder gekündigt werden, je nachdem ob ein neuer Schutz gewünscht ist.