Beispiel: Sie könnten das Risiko, einen Unfall zu erleiden, in Form einer Unfallversicherung bei mehr als einer Versicherung abgedeckt haben. Dies könnte zum Beispiel interessant gewesen sein, wenn Sie die Leistungen zweier Unfallversicherungen kombinieren oder Ihre Versicherungssumme erhöhen wollten. Dank der Weiterentwicklung des Marktes ist es jedoch leicht möglich, dass Sie mittlerweile schon eine Unfallversicherung abschließen könnten, die Ihnen sämtliche gewünschte Leistungen bietet, ohne eine Mehrfachversicherung eingehen zu müssen.
Doppel- und Mehrfachversicherung
Was versteht man darunter und was bedeutet das für den Versicherungsschutz?
Mehrfachversicherung – Was ist das?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn Sie ein und dasselbe Risiko bei mehreren Risikoträgern unter Versicherungsschutz stellen. Wichtig ist, dass dabei die Summe aller Mehrfachversicherungen nicht den Versicherungswert der versicherten Sache überschreitet, da ansonsten eine Überversicherung besteht. Daraus ziehen Sie als Versicherungsnehmer keinen Nutzen, da Sie stets maximal den Wert der versicherten Sache erhalten. Sollte dies passieren, gibt es gesetzliche Regelungen, die diese Überversicherung auflösen können.
Decken die Versicherungssummen der verschiedenen Versicherungen akkumulativ den Versicherungswert Ihrer versicherten Sache – oder handelt es sich um eine Personenversicherung, bei der es keinen Versicherungswert gibt, der überschritten werden kann – kann eine Mehrfachversicherung in vielen Fällen zwar rechtlich ungestört bestehen bleiben, das macht jedoch bei dem heutigen Angebot an Versicherungen nur noch sehr selten Sinn.
Achtung: Haben Sie eine Mehrfachversicherung, müssen Sie dies jedem der Versicherungsunternehmen anzeigen, das beteiligt ist!
Doppelversicherung
Eine Doppelversicherung ist eine Sonderform der Mehrfachversicherungen und bedeutet, dass ein und dasselbe Risiko bei mindestens zwei Versicherungsunternehmen derart versichert ist, dass die Sache tatsächlich doppelt versichert ist. Dies wird in der Regel natürlich nicht absichtlich gemacht und es bestehen rechtliche Möglichkeiten, um eine solche sinnlose Vertragsgestaltung aufzulösen.
Beispiel: Eine Immobilie wird mit zwei Eigenheimversicherungen bei unterschiedlichen Anbietern mit dem vollen Versicherungswert und gleichem Deckungsumfang versichert.
Bei sogenannten Summenversicherungen, wie etwa der Unfallversicherung oder Lebensversicherungen, kann keine Doppelversicherung entstehen.
Die Voraussetzung, um eine Doppelversicherung aufzulösen ist jedoch, dass diese nicht in betrügerischer Absicht abgeschlossen wurde, um im Schadensfall doppelt Leistungen zu beziehen. Derartige Verträge sind laut § 59 des Versicherungsvertragsgesetztes nichtig, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall leer ausgeht, da er aus keinem der so abgeschlossenen Verträge Deckung erhält.
Hilfe, ich bin mehrfach versichert – Kann ich kündigen?
Eine Doppelversicherung bringt in der Regel ein Sonderkündigungsrecht für den jüngeren Vertrag mit sich. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie durch den Zusammenzug mit Ihrem Partner plötzlich zwei Haushaltsversicherungen haben. Im Bereich der personenbezogenen Versicherungen wie etwa einer Unfallversicherung oder einer Haftpflichtversicherung, bei denen eine Mehrfachversicherung die Versicherungssumme erhöht, sind die Kündigungsmöglichkeiten stärker vom Einzelfall abhängig. Ihr EFM Versicherungsmakler hilft Ihnen gerne weiter.
Versicherung | Deckungsumfang | Kündigungsrecht | Besonderheiten |
---|---|---|---|
Sichern Ihren Wohnungsinhalt (Haushaltsversicherung) beziehungsweise Ihr eigenes Zuhause (Eigenheimversicherung) ab. Bei mehreren Versicherungsverträgen kommt es zur Mehrfachversicherung (Versicherungssummen decken den Versicherungswert), zur Überversicherung (Versicherungssummen übersteigen den Versicherungswert) oder zur Doppelversicherung (beide Versicherungen sorgen allein für ausreichende Deckung). | Wird mit einer Mehrfachversicherung der Versicherungswert nicht überschritten, kann diese bestehen bleiben. Dies ist jedoch nicht sinnvoll, da in der Regel eine einzige Versicherung alle Risiken abdeckt. Im Falle einer Überversicherung informiert Sie Ihr EFM Versicherungsmakler über Ihre Möglichkeiten. Bei einer Doppelversicherung hat die ältere Versicherung das Vorrecht, für die neuere Versicherung besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. | Überprüfen Sie insbesondere beim Zusammenziehen oder Umzug ob die Versicherungssumme der Haushaltsversicherung noch aktuell ist und passen Sie diese gegebenenfalls an. | |
Schützt Sie weltweit und rund um die Uhr vor Unfällen. Im Falle eines Unfalls haben Sie bei Vorliegen einer Mehrfachversicherung vollen Leistungsanspruch aus allen Versicherungsverträgen, sofern nicht die Bedingungen in einem der betroffenen Verträge eine konkrete Deckung ausschließen. Eine Doppelversicherung im eigentlichen Sinne kann also nicht entstehen. | Kommt es zu einer Mehrfachversicherung, kann diese aus rechtlicher Sicht bestehen bleiben. Dies ist jedoch nur bedingt sinnvoll – lassen Sie sich zu Kündigungsmöglichkeiten und einer passenden Unfallversicherung durch Ihren EFM Versicherungsmakler beraten. | Bei Heirat oder Zusammenzug sollten Sie sich nach günstigen Familientarifen erkundigen. Haben Sie mehrere Unfallversicherungen, sollten Sie prüfen, ob Sie nicht mit einer Unfallversicherung mit einer höheren Invaliditätssumme besser aussteigen. | |
Da Krankenversicherungen in der Regel aus mehreren Bausteinen bestehen, sollte individuell geprüft werden, ob eine Doppelversicherung vorliegt. Kostenversicherungen bei ambulanten Leistungen müssen hinsichtlich möglicher Mehrfachleistungen genaustens geprüft werden. | Kommt es zu einer Mehrfachversicherung, kann diese aus rechtlicher Sicht bestehen bleiben. Dies ist jedoch nur bedingt sinnvoll – lassen Sie sich zu Kündigungsmöglichkeiten und einer passenden Krankenversicherung durch Ihren EFM Versicherungsmakler beraten. | Sollten Sie mehrere Polizzen mit einer Tagegeld-Leistung besitzen, achten Sie darauf, dass diese in Summe nicht Ihr aktuelles Nettoeinkommen übersteigen. | |
Pensionsvorsorge | Vorsorgepolizzen für die eigene Zukunft dienen der Aufbesserung Ihrer Rente, sie beeinflussen sich gegenseitig nicht. Daher können Sie problemlos mehrere Verträge nebeneinander bestehen haben und später auch von mehreren Versicherungen Leistung beziehen. | Es besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht, da es zu keiner Doppel- oder Überversicherung im eigentlichen Sinne kommen kann. Die Summen können nicht zu hoch sein – Sie sind nur einfach besser abgesichert. | Sie müssen keine Änderungen an Ihren Vorsorgeprodukten vornehmen. |
Achtung: Reichen Sie eine Schadensmeldung bei einer Versicherung ein und es besteht für dieses Risiko eine Mehrfachversicherung, so müssen Sie bei der Schadensmeldung unbedingt anführen, dass noch eine weitere Versicherung besteht. Ansonsten machen Sie sich nicht nur des Versicherungsbetruges schuldig, sondern befreien auch die Versicherung von ihrer Leistungspflicht.
Optimal versichert
Mehr zu Ihrem optimalen Versicherungsschutz lesen Sie auf unserer Übersichtsseite zur perfekten Versicherungssumme.
Laufende Überprüfung Ihrer Polizzen
Sie sind gerade dabei, einen Haushalt zusammenzulegen? Das ist ein sehr guter Zeitpunkt, um Ihre Versicherungspolizzen zu überprüfen. Insbesondere bei der Hochzeit und beim Zusammenzug in ein gemeinsames Zuhause kommt es am häufigsten zu (unerwünschten) Doppelversicherungen. Dabei sollten Sie nicht nur Ihre Versicherungssumme für die Haushaltsversicherung überprüfen und gegebenenfalls anpassen, sondern auch sämtliche andere bestehende Polizzen auf Herz und Nieren prüfen. Mehr Infos dazu, was insbesondere bei der Haushaltsversicherung zu beachten ist, wenn Sie zusammenziehen, finden Sie hier.
Generell sollten Versicherungen immer an die aktuelle, individuelle Lebenssituation der versicherten Person angepasst sein. Werden Versicherungspolizzen einmalig abgeschlossen und verstauben dann jahrelang in Aktenschränken, gehen Sie das Risiko ein, dass Ihr Versicherungsschutz nicht mehr Ihren Bedürfnissen oder dem Markt entspricht.
Versicherungspolizzen sollten daher in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Doch die Polizzen laufend selbst zu überprüfen ist nicht nur eine mühselige Arbeit, sondern auch keine gute Idee. Wie bei den regelmäßigen Kontrollen für Ihre eigene Gesundheit oder Ihr KFZ sollten Sie auch hier den Experten, nämlich Ihren Versicherungsmakler, zu Rate ziehen. Ihr EFM Versicherungsmakler verfügt über das notwendige Know-how und hat den Überblick über den Markt. Zusammen mit der periodischen Überprüfung, sofern so mit Ihnen vereinbart, wird sichergestellt, dass Ihr Versicherungsschutz immer „up to date“ ist.
Ihr EFM Versicherungsmakler berät Sie gerne im Detail zu Ihrer individuellen Situation.
Vereinbaren Sie einen Termin zum Polizzencheck um Ihre Verträge und Versicherungssummen kontrollieren zu lassen!
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